Schweinepest schon nahe an Österreichs Grenze

Die meist tödlichen Krankheit wird von Wildschweinen übertragen.
Noch kein Fall im Inland: Strengere Freilauf-Regelungen gelten aber für fast 500 Zuchtbetriebe.

Die hochansteckende Afrikanische Schweinepest (ASP) unter Wildschweinen breitet sich rasend schnell aus. Waren davon bisher nur die baltischen Staaten wie Estland, Lettland und Litauen massiv betroffen, wurden jetzt auch infizierte Wild- und Hausschweine in der Ukraine, in Polen und Tschechien gemeldet. Alleine die Fälle in der tschechischen Region Zlin – nur rund 80 Kilometer von Österreich entfernt – sind seit Ende Juni von zwei auf 80 gestiegen.

Im Kampf gegen das Virus ließen die Tschechen nun einen 45 km langen Elektrozaun um das Ansteckungsgebiet errichten. Auch wenn Österreich bisher verschont blieb, wurden behördliche Maßnahmen angeordnet, um Zuchtschweine vor der Tierseuche zu schützen.

Quarantäne

Schweinepest schon nahe an Österreichs Grenze
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Für Menschen ist der Krankheitserreger zwar ungefährlich, allerdings könnte er hohen wirtschaftlichen Schaden verursachen, wenn das Virus von infizierten Wildschweinen auf Zuchtschweine übergreift. Dagegen gibt es nämlich keine Impfung, und der Verlauf endet meist tödlich. "Wir wollen bei diesem Thema nicht leichtsinnig sein. Denn ist einmal ein Schweinebestand betroffen, muss dieser gemäß den strengen Vorschriften getötet werden. Dann gilt die Quarantäne nicht nur für den betroffenen Betrieb, sondern für ein ganzes Gebiet", erklärt Hermann Schultes, Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer.

Bereits Anfang Juli sind aufgrund eines Vorsorgeplans des Gesundheitsministeriums strengere Freilauf-Bestimmungen in Kraft getreten. Diese müssen in gefährdeten Gebieten in Wien und NÖ, die am nächsten zu Tschechien liegen, eingehalten werden. Betroffen sind knapp 500 Schweinezüchter in den Bezirken Tulln, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach, Gänserndorf, Bruck an der Leitha sowie in Wien. Nur wer einen doppelten Zaun hat, darf weiterhin reine Freilaufhaltung betreiben. Alle anderen Züchter müssen ihre Schweine am Abend in den Stall treiben.

Da die Übertragung der Tierseuche bisher über Wildschweine erfolgte, ist auch die Gründlichkeit der Jäger bei deren Bejagung gefragt. Es dürfen keine Rückstände von erlegten Tieren im Wald zurückgelassen werden. Tot aufgefundene Tiere müssen sofort gemeldet werden. "Das Problem ist, dass der Erreger auch im toten Tier monatelang infektiös bleibt und sich durch das Verarbeiten des Wildes weiter ausbreiten lässt", erklärt Peter Paulsen von der Veterinäruni in Wien.

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