Schriftführerin nannte Anwalt „Arschgesicht“ – und darf das

Schriftführerin nannte Anwalt „Arschgesicht“ – und darf das
Es war ein langes Gerichtsverfahren wegen Untreue, das anscheinend Nerven kostete. Nicht nur den Angeklagten, auch den Mitarbeitern des Wiener Gerichts.

In einer Verhandlungspause entlud sich der Zorn einer Schriftführerin.

Gegenüber der Richterin erklärte die Frau: Man müsse sich von der Verteidigung immer wieder „am Hut scheißen lassen. Man müsste dem Arschgesicht von Verteidiger sagen ...; dass die Verteidiger so ein Kasperltheater aufführen können.“

"Mir geht das auch sehr auf den Keks"

Die Richterin versuchte zu beschwichtigen: „Ich verstehe das alles. Das ist alles o. k. Ich kann es nur nicht ändern (...) Mir geht das auch sehr auf den Keks.“

Niemand hätte die eigentlich vertrauliche Konversation in der Pause mitbekommen – wäre sie nicht aufgezeichnet worden. Und so erfuhr auch der als „Arschgesicht“ betitelte Jurist davon.

Nichtigkeitsbeschwerde

Er meldete daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde an. Darin führte er aus: „Laut Duden ist ,Arschgesicht‘ ein Synonym für ,Arschloch‘, das bekanntermaßen zur vulgären Abwertung einer Person benutzt wird.“ Die Wut der Protokollführerin habe sich gegen seinen Mandanten gerichtet. Zudem hätte die Richterin die Beschimpfung gebilligt.

Der OGH erkannte zwar „die offenbar starken Emotionen der Schriftführerin“, Grund für eine Nichtigkeit seien diese aber keine. 

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