Spörl war Geschäftsführer bei GLS in Ansfelden. Weil sich sein Aufgabenspektrum erweitert hatte, erbat er 2016 vom zweiten Geschäftsführer, seinem Vorgesetzten S., die Erlaubnis, fallweise einen Chauffeur engagieren zu dürfen. Dies wurde ihm auch gestattet.
A. brachte Spörl in der Früh von Wien nach Ansfelden – und am Abend zurück. Drei- bis viermal die Woche. Die Mitarbeiter hinterfragten das nicht weiter. Denn Spörl verwies auf die Genehmigung von S., der in den Niederlanden arbeitete.
Irgendwann überlegte A., vom Gemeindebau in eine größere Wohnung zu übersiedeln. Er wollte daher wissen, wie es mit ihm weitergehe. Und Spörl hätte ihm gesagt, einen neuen Fünfjahresvertrag erhalten zu haben. Es ginge also alles weiter wie bisher. Und A. übersiedelte. Doch im September 2019 ...
Fälschung vorgelegt
Bei der Befragung durch den bestens gelaunten Richter Ernst Gleichweit sagte Spörl: „Ich wollte das Dienstverhältnis beenden.“ Er führte als Grund ein Burn-out an.
Der Anwalt von A., Philipp Merzo, der mit seinen Koteletten an Petrocelli erinnert, ließ jedoch S. über Zoom zuschalten. Und der Geschäftsführer widersprach vehement. Nein, es hätte keinen neuen Fünfjahresvertrag gegeben. Und zur Kündigung sei es gekommen, weil man kurz zuvor entdeckt gehabt hätte, einem Hochstapler aufgesessen zu sein. Der Matrikenauszug der Israelitischen Kultusgemeinde, von Spörl vorgelegt, hatte sich als Fälschung herausgestellt.
Spörl habe, so S., um Milde gebeten. Daher sei es zur einvernehmlichen Auflösung gekommen. Nach der Unterredung sei A. vorstellig geworden, der um seine Zukunft bangte. Erst da sei S. bewusst geworden, dass Spörl den Fahrer nicht zweimal im Monat, wie vereinbart, sondern andauernd in Anspruch genommen hatte.
S. wies an, dem Fahrer 7.500 Euro zu zahlen: „Er hat uns leidgetan, weil er auf die Lügen hereingefallen ist. Damit war die Sache für uns erledigt.“ Zumal Spörl versichert hätte, mit A. eine Lösung zu finden. Darunter verstand jener einen Betrag von zumindest 15.000 Euro.
Aber Spörl zahlte nicht.
Am 7. April 2020 wurde bekannt, dass er zum Geschäftsführer bei den Bundestheatern berufen wurde. A. schrieb Spörl: „Ich möchte dir zu deinem Job gratulieren. Gleichzeitig darf ich daran erinnern, dass deine Zusage (...) mir gegenüber nach wie vor offen ist. Ich gehe davon aus, dass die Abwicklung dieser Angelegenheit nicht nur in meinem Interesse ist.“
Spörl zahlte weiterhin nicht – und A. klagte. Vor Gericht sagte Spörl nun: „Ich habe falsche Angaben gemacht. Das wusste der Herr Kläger. Er hat mich erpresst – und gedroht, die Informationen an die Medien weiterzugeben.“ A. stellte dies in Abrede. Er habe zwar einen Presseausweis, kenne aber niemanden bei den Medien.
Betretene Blicke
So saßen sich vor Gericht zwei Männer gegenüber, die beide Verlierer sind. Der eine sah betreten auf die Tischplatte. Er wollte wohl nichts Böses, einfach nur glänzen – als Boss mit Chauffeur, als Diplomingenieur, als Doktor, vielleicht sogar als Pilot.
Und der andere hatte ihm lange Zeit alles geglaubt. Bis er erkannte: „Axel Spörl erfindet Geschichten schneller als Thomas Brezina.“ Doch auch A. gibt Rätsel auf. Wie kam er an einen Presseausweis? Und warum sucht er sich keine neue Arbeit?
Das Urteil des Richters, der in der Pause unabsichtlich das Zeugentischerl demolierte, ergeht schriftlich.
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