Schächten: Kritik von Muslimen an neuem Erlass
Knapp eine Woche vor Beginn des islamischen Opferfests tritt am 15. August ein Erlass des Sozialministeriums in Kraft, mit dem „illegale Hinterhofschlachtungen“ unterbunden werden sollen. Rituelle, ordnungsgemäß durchgeführte Schächtungen, wie sie laut Gesetz unter bestimmten Auflagen erlaubt sind, seien nicht betroffen, heißt es. So dürfen Schlachtungen nur in von der Behörde dafür zugelassenen Anlagen erfolgen, es muss ein Tierarzt anwesend sein, das Tier sofort nach dem Schnitt betäubt werden.
Bei dem Erlass geht es laut FPÖ darum, eine Kontrolllücke zu schließen. Die Schlachtung von Tieren für den häuslichen Eigenbedarf sei unter bestimmten Bedingungen von der Schlachttier- und Fleischuntersuchung ausgenommen. Dies wurde auf Wunsch der Landwirte seit 2006 so ausgelegt, dass auf die Untersuchung auch verzichtet werden könne, wenn das Tier an den neuen Besitzer übergeben wird und gleich danach in den Räumen des Züchters geschlachtet wird.
25.000 Schafe
Die Zahl der unter dieser Ausnahme geschlachteten Tiere habe laut FPÖ stark zugenommen, es gehe um 25.000 Schafe, die „unter tierquälerischen aber auch hygienisch gefährlichen Umständen an nicht dafür zugelassenen Orten zu Tode gequält wurden“. 2017 habe ein Betrieb derart 3000 Schafe vermarktet.
Die Länder sollen nun mehr kontrollieren. Der Wunsch nach dem Erlass sei bereits im Frühjahr von den Landestierschutzreferenten geäußert worden.
Heftige Kritik am Erlass kommt von muslimischen Vertretern. „Die jetzige Gesetzeslage ist ausreichend. Jede Verschärfung halten wir für eine populistische Maßnahme der FPÖ, um von anderen Themen abzulenken“, sagt Tarafa Baghajati, Obmann der Initiative muslimische Österreicher.
Der Zeitpunkt des Erlasses vor dem Opferfest solle nur eine Kluft in die Gesellschaft treiben. „Die Frage ist, ob diese Betriebe zertifiziert sind.“ Wenn sie das seien, dürften sie das Fleisch vertreiben. Wenn nicht, brauche es keine Gesetzesverschärfungen sondern lediglich Kontrollen.
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