Sanktionierungen funktionieren

(Symbolbild)
Integration per Gesetz. Auch Burka-Verbot ist im Integrationsgesetz geregelt

Am 8. Juni 2017 trat das sogenannte Integrationsgesetz der rot-schwarzen Bundesregierung in Kraft.

Geregelt wird in dem auch das sogenannte Verhüllungsverbot, im Volksmund auch als „Burka-Verbot“ bekannt. Nach anfänglicher Kritik unterzeichnete es Bundespräsident Alexander Van der Bellen im Juni 2017 dann doch. Neben dem Verbot der Vollverschleierung ist in dem Gesetz auch die Pflicht zur Integration geregelt. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, die ihren Aufenthaltstitel nach dem 31. Dezember 2014 erhalten haben, müssen demnach eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen, in der sie sich zur Absolvierung eines Deutsch- sowie eines Wertekurses verpflichten. Wer das nicht tut, dem droht die Kürzung der Mindestsicherung. Die Sanktionen sind in den Mindestsicherungsgesetzen der Länder geregelt.

Finanziert werden die Kurse vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). Laut diesem haben die Integrationsvereinbarung in Wien von Februar bis Juli insgesamt 10.600 Personen unterschrieben. Das sind laut ÖIF um 146 Prozent mehr, als in den Monaten vor der Einführung der Gesetzes.

Laut Integrationsfonds wären 76 Prozent jener Flüchtlinge, die seit Inkrafttreten des Wiener Mindestsicherungsgesetzes zum ÖIF kamen, bereits ab Juni 2017 der Verpflichtung zur Integration unterlegen. „Dies zeigt die Wirksamkeit der Sanktionierungsmechanismen“, heißt es vom Integrationsfonds.

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