Salzburgerin überfiel wegen Drogenschulden Tankstellen: Vier Jahre Haft

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Die 43-Jährige legte ein Geständnis ab und nannte als Motiv Drogenschulden. Das Urteil zu vier Jahren Haft ist nicht rechtskräftig.

Eine 43-jährige Salzburgerin ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen zweifachen schweren Raubes zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die unbescholtene Frau verübte im April 2023 bewaffnete Überfälle auf zwei Tankstellen im Flachgau.

Beim ersten Coup am 19. April in Thalgau flüchtete sie ohne Beute, beim zweiten am 20. April in Eugendorf entkam sie mit rund 2.000 Euro Bargeld. Beim Prozess war sie reumütig geständig. Als Motiv nannte sie Drogenschulden.

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Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil weder die Staatsanwältin noch die Verteidigerin eine Erklärung abgegeben hatten.

Die Angeklagte entschuldigte sich vor dem Schöffensenat für ihre Taten, es tue ihr "wahnsinnig leid". Sie war damals arbeitslos und habe dem Dealer die Schulden für Kokain in Höhe von rund 1.200 Euro nicht bezahlen können.

Er habe ihr gedroht, falls sie nicht zahlt, "kommen Leute, die fahren ein anderes Programm", schilderte die Frau dem Richter Markus Hanl. Dieser gab zu bedenken, dass der Chatverlauf mit dem Mann am Handy stets freundlich gewesen ist.

Raub mit Faschingsperücke und unter Drogen

Ihr sei es nicht gelungen, das Geld von jemanden anderen auszuborgen, erklärte die Beschuldigte. Sie habe sich unter Druck gesetzt gefühlt und vor dem Dealer Angst bekommen. "Da ist mir die schlechteste Lösung eingefallen."

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Unter Beeinträchtigung von Drogen, Tabletten und Alkohol habe sie die Überfälle - verletzt wurde niemand - innerhalb wenigen Stunden in der Nacht begangen, erklärte die geschiedene Mutter einer erwachsenen Tochter.

Die Frau trug eine Perücke, die sie zu Hause aus der "Faschingskiste" gezogen hatte, und eine FFP2-Maske.

Die Schreckschusspistole, mit der sie die beiden Angestellten der kundenlosen Tankstellen bedrohte, und den Elektroschocker, den sie dem Mitarbeiter in Thalgau zusätzlich vorgehalten hatte, habe sie ebenfalls von zu Hause mitgenommen.

Schuss löste sich in der Tasche 

Ein Schuss aus der Pistole sei beim Überfall in Thalgau irrtümlich in ihrer Tasche losgegangen. Sie habe den beiden Männern aber nichts antun wollen, beteuerte sie. "Einen großen Plan hat es nicht gegeben", betonte die Verteidigerin.

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Aufgrund von Fahndungsfotos und Hinweisen aus der Bevölkerung wurde die Verdächtige rasch festgenommen. Bei einer Hausdurchsuchung stellten Beamte die Waffen und die bei dem Überfall getragene Kleidung sicher.

Das Gericht sprach dem Opfer des ersten Überfalls 2.600 Euro Schmerzensgeld zu. Der Mann konnte damals über einen Nebenraum flüchten. Er schilderte, er leide heute noch unter Angstzuständen und absolviere eine Psychotherapie.

Dem Opfer des zweiten Überfalls wurden 600 Euro zugesprochen. Opferanwalt Stefan Rieder hatte für die beiden Männer 5.000 Euro beziehungsweise 3.000 Euro gefordert.

Geständnis wirkte mildernd auf Urteil

Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft. Als mildernd wertete der Schöffensenat das reumütige Geständnis, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, die zum Teil erfolgte Schadenswiedergutmachung und die Tatsache, dass der erste Überfall beim Versuch geblieben ist.

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Dass die Frau aber gleich zwei schwere Verbrechen begangen hatte, wurde als erschwerend gesehen. "Wir befinden uns im Bereich der Schwerkriminalität", sagte der Vorsitzende. Tankstellen- und Trafiküberfälle würden derzeit ein Problem in der Gesellschaft darstellen. Mit der Freiheitsstrafe von vier Jahren wolle das Gericht ein deutliches Zeichen setzen.

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