Salzburg: 70-Jähriger wegen Vorwurf des Kindesmissbrauchs verurteilt

Salzburg: 70-Jähriger wegen Vorwurf des Kindesmissbrauchs verurteilt
70-jähriger Angeklagter soll Enkelin seiner Lebensgefährtin über Jahre sexuell missbraucht haben.

Ein 70-jähriger Mann hat laut Anklage die Enkelin seiner Lebensgefährtin in Salzburg jahrelang sexuell missbraucht. Das Mädchen soll zu Beginn der Übergriffe erst sieben Jahre alt gewesen sein. Der Pensionist wurde am Montag am Landesgericht Salzburg wegen schweren sexuellen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt, nicht rechtskräftig verurteilt. Er war vor dem Schöffensenat zum Teil geständig.

Vom Vorwurf des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses wurde der Angeklagte aus rechtlichen Gründen freigesprochen, wie Gerichtssprecher Peter Egger erklärte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger gaben eine Erklärung ab.

Das Kind kam immer wieder zu ihrer Großmutter und deren Lebensgefährten auf Besuch. In der Wohnung, aber auch bei gemeinsamen Urlauben soll es von 2012 bis 2018 zu den Missbrauchshandlungen gekommen sein - vor allem dann, wenn der gebürtige Oberösterreicher mit der Enkelin alleine war, um auf sie aufzupassen.

Der Mann habe dabei auch dem Beischlaf ähnliche Handlungen vorgenommen, sagte der Staatsanwalt. Die Anklage beruhe vorwiegend auf den Angaben des Opfers. Das Mädchen habe im Tatzeitraum die Vorfälle nicht anzeigen wollen, aus Angst, die Familie zu entzweien.

Der Angeklagte gestand sexuelle Berührungen ein. Angefangen habe aber das Mädchen - beim Schwimmen und dann beim Kuscheln auf der Couch, sagte er zur vorsitzenden Richterin. "Sie hat immer meine Nähe gesucht. Beim Spielen und Herumtollen." Er habe es zugelassen, sei dabei aber nie erregt gewesen. Er habe sich gedacht, das höre wieder auf, wenn sie einen Freund hat. Das sei dann auch geschehen.

Die Berührungen hätten auch nicht ab dem siebenden Lebensjahr des Mädchens begonnen, sondern erst ab der Pubertät im Jahr 2015 und bis Mitte 2018 gedauert, schilderte der Angeklagte. Er bestritt sexuelle Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen sind. Er wisse nicht, warum das Mädchen solche Anschuldigungen vor der Polizei erhoben hat. "Vielleicht war es der Druck von der Oma."

Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Er und die Großmutter des Mädchens leben mittlerweile getrennt. Die Rechtsvertreterin des Opfers forderte 7.000 Euro Teilschmerzensgeld. Das Gericht sprach dem Opfer 3.500 Euro zu und verwies wegen der restlichen Summe auf den Zivilrechtsweg.

Kommentare