Starker Rückgang 2025 bei Verurteilungen nach Fremdenpolizeigesetz
Symbolbild
2025 hat es in Österreich 27.620 rechtskräftige Verurteilungen gegeben. Das waren in etwa gleich viele wie 2024 (27.717; minus 0,3 Prozent), teilte die Statistik Austria am Dienstag mit. Der Trend der Vorjahre mit leichten Anstiegen seit dem Tiefstand während der Pandemie 2020 und 2021 setzte sich damit nicht fort, hieß es.
Insgesamt wurden 25.195 Personen verurteilt, ein Prozent weniger als im Jahr davor. Auch die Zahl der Delikte sank um ein Prozent (45.506).
2025 waren die größten Deliktgruppen, wie schon in den Jahren zuvor, strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen (rund ein Drittel der Delikte) sowie strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (fast 19 Prozent). Veränderungen gab es bei der drittgrößten Gruppe: Die Zahl der Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz sank im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent. 2025 machten sie rund 13 Prozent der Delikte aus.
Weniger Verurteilungen wegen Mord
Innerhalb der insgesamt stabilen Deliktgruppe der strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben gab es größere Veränderungen. So sanken die Verurteilungen wegen versuchten oder vollendeten Mordes um rund 24 Prozent.
Ein starker Rückgang (minus 56,2 Prozent) zeigte sich bei Delikten nach dem Fremdenpolizeigesetz, vor allem bei Schlepperei. Delikte nach dem Verbotsgesetz sanken um rund acht Prozent. Die Zahl der Sexualstraftaten, die rund drei Prozent aller verurteilten Delikte ausmachen, blieb fast identisch zum Vorjahr.
Verurteilte Personen überwiegend männlich
In Bezug auf Geschlecht, Alter und Nationalität gab es kaum Veränderungen zu 2024: Der Großteil der Verurteilten, nämlich 84,5 Prozent, war 2025 männlich. 85,7 Prozent waren zum Tatzeitpunkt erwachsen im strafrechtlichen Sinne (21 Jahre oder älter). Der Anteil der jungen Erwachsenen (zwischen 18 und 20 Jahren) betrug 8,4 Prozent, sechs Prozent waren Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Gut 53 Prozent der Verurteilten hatten die österreichische, etwa 47 Prozent eine andere Staatsbürgerschaft.
Die allermeisten Personen (91,5 Prozent) wurden 2025 nur einmal verurteilt. 7,5 Prozent wurden ein zweites Mal und ein Prozent dreimal oder öfter rechtskräftig verurteilt.
Die Wiederverurteilungsquote lag im Vorjahr bei rund 31 Prozent, um 0,2 Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor. Das bedeutet, dass knapp jede dritte verurteilte Person, die zwischen 2021 und 2025 erfasst wurde, innerhalb dieser vier Jahre zumindest einmal neuerlich verurteilt wurde.
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