Corona-Risikopatient bekommt Job zurück
Probleme und Diskrepanzen um Dienstverhältnisse und Kurzarbeit sind für die Rechtsberatungen der Arbeiterkammern (AK) im Zuge der Corona-Pandemie zum Schwerpunktthema geworden. Mit einem drastischen Kündigungsfall um einen 35-jährigen Beschäftigten und Hochrisikopatienten ließ die AK in Oberösterreich nun aufhorchen. Über das Arbeitsgericht erkämpfte die Kammer nach vielen Monaten der Ungewissheit die volle Entschädigung und Wiedereinstellung des Mannes.
Trotz starker Einschränkungen des Immunsystems und der Nierenfunktion war der 35-Jährige aus dem Bezirk Eferding seit 20 Jahren ununterbrochen bei einer Maschinenbaufirma aus dem oö. Zentralraum beschäftigt. Doch als im März des Vorjahres die Bedrohung durch Covid-19 akut wurde und von der Bundesregierung der erste Lockdown verordnet wurde, schrillten bei dem Mann und auch seinem Hausarzt die Alarmglocken.
Der Mediziner stellte ein Attest aus, das den Oberösterreicher als Hochrisikopatienten einstufte. Aufgrund der besonderen Gefährdung der Gesundheit des Maschinenarbeiters im Falle einer Corona-Infektion bescheinigte der Arzt auch, dass sein Patient aktuell nicht zur Arbeit gehen soll.
Das teilte dieser dann so seinem Arbeitgeber mit und verwies auch darauf, dass die Lohnkosten vom Bund übernommen würden. Nach einer Woche meldete sich aber der Geschäftsführer telefonisch bei dem Eferdinger und beklagte, nicht zu wissen, wo er die Lohnkosten herbekommen solle. Der Betroffene solle sich darum kümmern, lautete seine Aufforderung. Ende März übermittelte das Unternehmen dann die Kündigung. Tatsächlich war der Schutz von Risikogruppen damals nur angekündigt, aber noch nicht gesetzlich verankert gewesen. Das wolle der Firmenchef aber nicht abwarten.
Anfragen steigen
Der geschockte Arbeitnehmer wandte sich an seine AK-Bezirksstelle, deren Mitarbeiter zuerst eine Vermittlungsfunktion übernahmen. Als das scheiterte, wurde die Firma darauf hingewiesen, dass der Betrieb über einen Arbeitsmediziner bestätigen müsse, dass es am Arbeitsplatz Sicherheitsmaßnahmen für den gefährdeten Beschäftigten gibt. Ohne Erfolg. Schließlich reichte die AK eine Klage beim Arbeitsgericht ein und wurde letztendlich bestätigt.
„Es ist unglaublich, wie manche Arbeitgeber mit jahrzehntelang treuen Beschäftigten umgehen“, kritisierte AKOÖ-Präsident Johann Kalliauer. Das Gerichtsurteil ließ schließlich keinen Zweifel daran, dass dem Arbeitnehmer unrecht getan worden war. Die Entlassung musste zurückgenommen und das gesamte Entgelt nachgezahlt werden.
Arbeitsrechtliche Anfragen und Interventionen explodierten im Vorjahr bei den Arbeiterkammern förmlich. 2020 seien die Rechtsberatungen etwa in NÖ um ein Viertel gestiegen, berichtete der dortige AK-Präsident Markus Wieser. In OÖ haben sich die Anfragen zu rechtlichen Themen um den Job im Vorjahr verfünffacht, informierte Kalliauer kürzlich.
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