"Wir kennen uns. Und ich habe Ihnen gesagt, wenn wir zwei uns wiedersehen, dann kann es krachen. Das war unser letztes Gespräch. Und das haben Sie zum Anlass genommen, wieder straffällig zu werden. Sie sitzen wieder da", sagt Richter Kiesl und macht damit eines klar. Er und der Angeklagte haben eine Vorgeschichte.
Sieben Vorstrafen
Sieben Vorstrafen hat der 42-Jährige bereits. Drei einschlägige.
Das letzte "Zusammentreffen" mit Richter Kiesl gab es wegen einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetzt. "Das waren Nachwehen vom Objekt 21", sagt der Richter.
Das Objekt 21, eine der kriminellsten Neonazi-Organisationen Österreichs. Der 42-Jährige soll die Nummer zwei und der Mieter jenes Bauernhofs in OÖ gewesen sein, in dem einst Rechtsextreme ebenfalls mit Waffen, Drogen und Rotlicht ihr Geld verdient und bereits damals Verbindungen zur Schwerkriminalität aufgezeigten.
„X. ist rechtsradikal. Es treiben sich dort viele Gleichgesinnte, welche der rechten Szene angehören, herum.“
Eine Aussage aus einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung aus dem Jahr 2012. Elf Jahre später sitzt der 42-Jährige reumütig wieder vor Gericht. "Ich habe es versaut. Es tut mir leid, auch für meine Familie", sagt er.
Neu im Portfolio
Staatsanwalt Alois Ebner, der von Beginn eine unbedingte Freiheitsstrafe fordert, sagt Folgendes: "Suchtgift, das ist neu für den Angeklagten. Das hat er in seinem Portfolio neu aufgemacht. Aber im März 2021 wurde er nach dem Verbotsgesetzt verurteilt, man hofft auf Besserung. Und dann steigt er ins Suchtmittelgeschäft ein. Er tut, was ihm beliebt und was zu seinem Lebensunterhalt beiträgt", sagt Ebner. Auch hier kennt man sich.
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Rückblick in den März 2021. Er bringt den 42-Jährigen vor Gericht, weil er sich bereits 2019 mit der „alten Garde“ aus Objekt-21-Zeiten zu einem Schnitzelessen in einem Gasthaus in Schärding traf.
Schnitzel und Nazi-Tattoos
Man macht Fotos, aber nicht nur vom Teller, sondern auch von den tätowierten Armen, auf denen einschlägige Nazi-Tattoos zu sehen waren. Dies Fotos teilte man und machte sich somit strafbar. Auch Teil des Prozesses damals: Eine Muffin-Torte in Hakenkreuzform.
Doch zurück zum aktuellen Prozess.
In der gut einstündigen Verhandlung wird weiter gerechnet. 665 Gramm Drogen sollen laut Zeugen bzw . Abnehmern verkauft worden sein. 380 Gramm gibt der Angeklagte zunächst zu. Speed, das laut Zeugen in einem "Kühlschrank gelagert worden sein soll". Speed von Speedy.
Grenzmengen
Zwischen Angehörigen des Angeklagten in der letzten Reihe des Schwurgerichtssaals und drei Justizwachebeamten in der ersten, dreht sich alles um Grenzmengen. Bei Speed liegt der Grenzwert bei 10 Gramm, ab dann wird es strafbar.
"Bei Suchgiftverfahren hat man es immer mit unterschiedliche Mengenangaben zu tun. Wenn nichts sichergestellt wird, was man auf die Waage legen kann, wird es schwer", führt der Staatsanwalt aus.
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Am Ende "einigt" man sich auf 420 Gramm. Am Ende lautet die Strafe 18 Monate unbedingt, nichts rechtskräftig.
Auch, weil sich der Angeklagte reumütig schuldig bekennt. "Wir wissen, dass er ein getrübtes Vorleben hat. Aber es ist seine erste Verurteilung im Suchtmittelbereich", erklärt Anwalt Harald Korp.
Wann, wie und ob es zu anderen Anklagen bezügliche der Vorwürfe im Zusammenhang mit dem riesigen Waffenfund kommt, bleibt offen. "Alles andere habe ich in der Prozessvorbereitung ausgeblendet", sagt auch der Richter.
Eines ist aber gewiss, der Zusatz, den sich der 42-Jährige auf einem seiner Facebook-Profile gegeben hat, wird so schnell wohl nicht zutreffen. Dort steht nach seinem Künstlernamen in Klammer ein Wort: daheim.
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