Wer beim Hotelbuffet die Abwechslung sucht, der wird schnell enttäuscht. Urlauber bemängelten, dass das Speisenangebot minderwertig, eintönig und geschmacklos war. Die zehnjährige Tochter habe sich nur von Cornflakes ernährt. Das Bezirksgericht Traun sprach immerhin
fünf Prozent Reisepreis-Minderung zu, relativierte aber: Eine gewisse Eintönigkeit sei zu erwarten. Allerdings sollten die angebotenen Speisen zumindest heiß sein.
Zwei Stunden lang mussten Urlauber beim Check-in im Hotel warten. Geld zurück gibt es in diesem Fall aber nicht. Denn: Dabei handelt es sich nur um eine Unannehmlichkeit. Man hätte die Wartezeit ja bereits zum Erkunden der Anlage nutzen können.
Nicht ganz so wie erwartet präsentierte sich Touristen das Meer. Statt kristallklarem Wasser sahen sie wegen Sandverwirbelungen eine etwas trübe Brühe. Pech gehabt, sagte das Landesgericht Wels. Kristallklares Meerwasser war vertraglich nicht zugesagt. Ein anderer Strandbesucher beklagte, dass der Strand durch Seegras und Zigarettenstummel verschmutzt war. Auch hier gab es kein Verständnis – man könne den Strand schließlich nicht stündlich reinigen.
Über mangelnde Aschenbecher wiederum ärgerte sich ein Österreicher in Jamaika. Im Raucherbereich des Hotels sei nur ein Aschenbecher gewesen, in dem auch Essensreste lagen. Sonst dienten Plastikbecher als Aschenbecher. „Die Brauchbarkeit war jedenfalls gegeben“, sagte
das Gericht. Keine Reisepreis-Minderung. Und wer sich in Jamaika flottes Tischservice erwartet, wird enttäuscht. In einem karibischen Land ticken die Uhren eben anders. Auch dafür gibt’s kein Geld.
Das Hotel in Kuba spielte auch nicht alle Stückerl: Die Duschstange war herausgerissen, der Zulauf kaputt, die Armaturen waren veraltet. Dafür sprach das Gericht immerhin fünf Prozent zu. Mehr nicht, denn in Kuba sind Materialien für Reparaturen oft länger nicht verfügbar.
Ebenfalls auf Kuba ließ sich die Badezimmertür in einem Hotel kaum schließen. Das muss man als Unannehmlichkeit tolerieren.
Das Zimmer in Mexiko präsentierte sich ungepflegt: Verschmierte Fenster, Modergeruch, schmutzige Toilette, gebrochene Fliesen. Dafür bekamen die Gäste zehn Prozent Minderung zugesprochen. Allerdings, so hielt das Gericht fest, haben die Reisenden nie um eine Reinigung ersucht.
Die Hitliste der beanstandeten Reisemängel im kommenden Jahr wird sich voraussichtlich ändern – Corona sei Dank. Schon jetzt gibt es die ersten Streitfälle: Ist es zumutbar, mit der Maske im Flieger anzureisen? Kann die Hotel-Animation durch Corona-Maßnahmen nicht mehr sorgenfrei genossen werden? Oder ist es ein Mangel, wenn es statt dem Buffet nun Service an den Tischen gibt?
Wiener Liste
Der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger sammelt alljährlich die aktuellsten Rechtssprechungen zu Urlaubsmängeln und veröffentlicht sie als „Wiener Liste“. Diese dient als Orientierungshilfe bei Entschädigungen für Reisemängel
Frankfurter Tabelle
Analog zur Wiener Liste gibt es auch noch die Frankfurter Tabelle. Sie wird von Richtern erstellt und beschäftigt sich mit den häufigsten Reisemängeln und den dazu gehörenden Preisminderungen. Auch sie wird in Österreich herangezogen
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