Verfassungsschutz warnt vor "Souveränen"

Symbolbild
Die Gruppierungen erkennen den Staat nicht an und setzen Beamte unter Druck.

Das steirische Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) hat diese Woche ein Schreiben an die Behörden gerichtet und darin die Beamten vor den Aktivitäten sogenannter "Souveräner" Bewegungen gewarnt. So hätten u.a. Autofahrer selbst gefertigte Kennzeichen auf ihren Kfz angebracht und würden einschreitenden Polizisten die Zuständigkeit aberkennen, so ein Sprecher auf Anfrage.

Die Vertreter der "Souveränen" würden den Staat nicht anerkennen und auch seine Organe ablehnen, bestätigte der Polizeisprecher einen entsprechenden Bericht der Kleinen Zeitung (Freitag-Ausgabe). Bisher habe es Vorkommnisse im süd- und südoststeirischen Raum gegeben, so der Sprecher zur APA. Im Norden der Steiermark habe man noch keine Aktivitäten registriert. Dafür berichteten Medien, dass es in Kärnten ebenfalls zu Aktionen gekommen sei, bei denen Behördenvertreter als nicht zuständig abgelehnt wurden. "Das äußert sich so, dass etwa Dienstausweise von Polizisten nicht anerkennt werden oder die Strafverfolgung durch Behörden abgelehnt wird", sagte der Sprecher. Dies manifestiert sich u.a. beim Zustellen von Schriftstücken, die abgelehnt würden, auch Strafverfügungen wie Geldstrafen sind darunter.

Staat sei eine "Firma" ohne Hoheitsrechte

In dem Schreiben heißt es, es werde seit geraumer Zeit von Vertretern der Bewegungen (Sovereign Citizens, Reichsbürger, Terranier, One People Public Trust ... ) eine "perfide Vorgangsweise gewählt". Dies basiert auf der Annahme, dass ein Staat nur eine "Firma" sei und keine Hoheitsrechte ausüben dürfe und somit Staatsdiener auch unberechtigt handeln würden. Über rechtliche Lücken wird offenbar gegen Beamte vorgegangen: Nach einem Eintrag in ein internationales Schuldenregister werden Geldforderungen gestellt, die über ein in Malta ansässiges Inkassounternehmen einzutreiben versucht werden. Die Folge sind langwierige Amts- und Gerichtswege, obwohl die Forderungen rechtlich nicht haltbar sind.

Auch mit direkter Gewalt wurde schon gedroht. So hatte es im Jahr 2014 in Niederösterreich den Fall gegeben, dass eine "Souveränen"-Gruppierung eine Rechtsanwältin von "Sheriffs" abholen lassen wollte. Ihr hätte auf einem Gehöft im Waldviertel von einem selbst ernannten Gericht der "Prozess" gemacht werden sollen, berichtete das Nachrichtenmagazin profil im August 2014. Ein Polizeieinsatz beendete den Spuk.

Kommentare