Wählen Sie KURIER als bevorzugte Google-Quelle

Reform Verbrechensopfergesetz: Opfer und Angehörige sollen besser unterstützt werden

Anlässlich des ersten Jahrestags des Amoklaufs am Grazer BORG Dreierschützengasse hat das Sozialministerium die geplante Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes (VOG) angekündigt.
Korinna Schumann SPÖ

Ziel der Reform ist es, Opfer von Straftaten sowie deren Angehörige künftig noch umfassender zu unterstützen. Die parlamentarische Begutachtung des Gesetzesentwurfs soll in den kommenden Tagen starten, informierte das Sozialministerium am Mittwoch. 

Vor genau einem Jahr, am 10. Juni 2025, wurden von einem 21-jährigen Ex-Schüler zehn Menschen, neun Schüler und eine Lehrerin, erschossen und zahlreiche weitere Personen zum Teil schwer verletzt. Die Tat habe die Bedeutung eines wirksamen Opferschutzes und einer nachhaltigen Unterstützung Betroffener deutlich gemacht, hieß es am Mittwoch.

Hilfsangebote sollen verbessert werden

Das Verbrechensopfergesetz sieht bereits jetzt Leistungen wie Schmerzengeld, psychotherapeutische Unterstützung oder die Übernahme von Bestattungskosten vor. Mit der geplanten Novelle sollen diese Hilfsangebote erweitert und verbessert werden. „Durch die Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes wollen wir eine respektvolle und einfühlsame Betreuung von Verbrechensopfern sowie ihre umfassende und zeitgemäße Unterstützung auch in Zukunft sicherstellen. Das verursachte menschliche Leid kann der Staat nicht wiedergutmachen, es gilt aber umso mehr, Betroffene zu unterstützen und zu begleiten“, erklärte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ).

Mehr Schmerzensgeld

 

Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen die Verdoppelung der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld sowie die Verdoppelung des Höchstbetrags für den Ersatz von Bestattungskosten. Aktuell erhalten Opfer zwischen 2.000 und 12.000 Euro Schmerzengeld. Minderjährige Opfer von Sexualdelikten sowie Angehörige von Personen, die infolge eines Verbrechens verstorben sind, sollen künftig keine zusätzliche Begutachtung mehr für die Gewährung von Schmerzengeld benötigen.

Ausweitung der Krisenintervention
 

Darüber hinaus ist eine Ausweitung der Krisenintervention vorgesehen. Geplant sind mehr finanzierte Kriseninterventionseinheiten sowie eine Verlängerung des Anspruchszeitraums bei retraumatisierenden Ereignissen. Neben psychotherapeutischen Krankenbehandlungen sollen künftig auch klinisch-psychologische Leistungen vom Verbrechensopfergesetz erfasst werden.
Zur Verbesserung der Opfersicherheit sollen zudem Zuschüsse für den Austausch beschädigter Schließanlagen sowie für den Austausch von Schließanlagen in Gefährdungslagen gewährt werden. Ebenfalls vorgesehen ist die Übernahme von Kosten für die Reinigung von Tatorten nach Gewaltverbrechen.
 

Kommentare