Rauchverbot: Shisha-Lokale wollen Ausnahmeregel

Rauchverbot: Shisha-Lokale wollen Ausnahmeregel
Der Shisha-Verband warnt vor dem Aus von rund 500 Lokalen, sollte das Gesetz so umgesetzt werden.

Das generelle Rauchverbot könnte das Aus für eine gesamte Branche bedeuten. „Wenn man uns die Shisha wegnimmt, ist das, als würde man einem Wirt das Schnitzel wegnehmen“, sagte die Sprecherin des Shisha-Verbands, Shahrzad Fathi am Mittwoch. Neben der Branchenvertreterin waren auch der Vorsitzende des Verbands, Jakob Baran, Berend Tusch von der Gewerkschaft vida sowie der WKO-Obmann der Gruppe Gastronomie, Peter Dobcak, zusammengekommen, um gegen das Rauchverbot in Shisha-Lokalen zu kämpfen.

„Wir sind das einzige EU-Land in dem es beim Rauchverbot keine Ausnahmeregelung für Shisha Bars gibt. Wenn das Gesetz wirklich so kommt, dann Halleluja. Ich habe meinen Mitarbeitern schon gesagt, dass sie sich nach einem neuen Job umsehen sollen“, sagte Baran, der eine Bar im Donauzentrum betreibt. Wenn keine Ausnahmeregelung komme, werde er sein Geschäft definitiv zusperren. Allein in Wien wären nach Angaben der Wirtschaftskammer 250 Shisha-Lokale durch das generelle Rauchverbot von einer Pleite bedroht. In ganz Österreich sind es rund 500.

Zigaretten müssen draußen bleiben

Die Sonderregelung soll lediglich das Rauchen von Wasserpfeifen in den Shisha-Lokalen erlauben. Zigaretten oder E-Zigaretten dürften dort keine gequalmt werden. Tusch und die Vertreter der Shisha Bars sind nämlich eigentlich für das generelle Rauchverbot. Nur eben nicht für Shishas.

Ein Umstand, der jeden raucherfreundlichen Wirt jetzt auf die Idee bringen könnte, aus seinem Lokal doch einfach eine Shisha-Bar zu machen. Das soll laut Tusch aber nicht so einfach sein. Prinzipiell könne zwar jeder auch jetzt schon eine Wasserpfeifen-Bar aufmachen, aber: „Es kann sich jetzt nicht das Gasthaus Hansi in Shisha-Lokal Hansi umbenennen, zwei Wasserpfeifen ins Lokal stellen und dann als Shisha-Lokal gelten. Das muss klar geregelt werden.“
Doch Regelungen für Wasserpfeifenlokale sind derzeit quasi nicht vorhanden. Die Bars gelten in der Gewerbeordnung noch als Rauchfangkehrer Betrieb – wegen dem Rauch und der Kohle – erklärt der Gewerkschafter. Ein Expertengremium sollte laut Shishaverband die neuen Rahmenbedingungen fixieren. Darunter auch eine Alterskontrolle beim Betreten des Lokals, wie sie in vielen Shisha-Bars bereits jetzt praktiziert wird.

Alterskontrolle am Eingang

„Gute Shisha-Bars überprüfen schon jetzt die Ausweise ihrer Gäste, um zu schauen ob sie über 18 Jahre alt sind“, sagt Shahrzad Fathi. Außerdem sollten Lokale, die Wasserpfeifen zum Rauchen anbieten, allesamt sehr gute Lüftungssysteme haben und keine Speisen sondern nur Snacks anbieten. Diskriminierung gegenüber Zigaretten-Rauchern sehen die Shisha-Fans in der Ausnahmeregelung übrigens keine. Als oberstes Ziel deklarieren die Experten nämlich dennoch, die Zahl der Raucher weiter zu senken und den Gesundheitsschutz in Österreich voranzutreiben.
Trotzdem könnte sich Berend Tusch in allen Lokalen ein System vorstellen, wie es in der Hotellerie – trotz Rauchverbot – weiter erlaubt bleibt: Hotels dürfen eigene Raucherlounges haben. Dort darf es dann aber keinen Service geben. Personal ist in Shisha Bars natürlich unerlässlich. Die Mitarbeiter seien sich laut Shishaverband aber der Gefahr durch den Rauch bewusst.

Shisha-Bars vor dem Aus?

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