Rätselraten um KFZ-Kennzeichen
Aktuell in Österreich gültige Wunschkennzeichen wie „GR - IPPE 1“ und „L - WOZU 6“ kann man lustig finden. Solche wie „PE - NIS 20“ oder „MU - SCHI 1“ originell, mutig oder geschmacklos, sie sind aber bei den jeweiligen ausstellenden Bezirkshauptmannschaften durchgerutscht. Höchst bedenklich erscheint indes eine Nummerntafel, die in Klagenfurt zugelassen wurde, denn im Fall von „K - RAPE 1“ liegt die Vermutung nahe, der Lenker wolle zu einer Vergewaltigung aufrufen.
Aus „Rape“, dem englischen Wort für „ Vergewaltigung“, in Kombination mit dem Einser entsteht „Rape one“ – also „Vergewaltige Eine!“ Diese Interpretation würden zusätzlich englischsprachige Aufkleber auf dem Fahrzeug nähren, betont eine Leserin, die dem KURIER das Fotomaterial zuspielte. Demnach wird darauf verwiesen, dass „Only Fat Chicks“ („Nur dicke Küken“) oder die „Daily Bitch“ („Tägliche Schlampe“) hoch im Kurs stünden.
Die Landespolizeidirektion Klagenfurt als ausstellende Behörde bestätigt über Sprecher Mario Nemetz die Existenz dieser Nummerntafel. Verboten sei die Kombination „RAPE 1“ jedoch nicht. Zumindest nicht nach der im Jahr 2015 vom Verkehrsministerium erlassenen Liste des Mauthausen-Komitees, die Nazi-Buchstabenkombinationen und -Codes enthält (siehe unten).
Nicht Peter Ranzinger
„Im Erlass sind keine Wörter wie ,Rape’ angeführt, die nicht gelten. Das wäre eine sehr lange Liste und würde nicht funktionieren“, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Die Frage, ob das Kennzeichen anstößig sei, müsste die Landespolizeidirektion Kärnten klären. Dann mutmaßt das Ministerium: „Vielleicht heißt der Besitzer ja ,Ranzinger Peter’.“
Dem KURIER ist bekannt, dass das Kennzeichen nichts mit dem Namen des Antragstellers zu tun hat. Die Polizei dürfe aus datenschutzrechtlichen Gründen auf diesen Punkt nicht eingehen, so Nemetz. Auch die Frage, wie lange der Zulassungsbesitzer dieses Kennzeichen führt, falle unter diesen Passus. „Nur so viel: Wir haben die Sache aktuell überprüft und der Besitzer darf die Tafel 15 Jahre lang führen. Dann gibt es eine neuerliche Überprüfung“, erklärt Nemetz.
Die Behörde könnte einen weiteren Grund sehen, um einzuschreiten, so sie in „RAPE 1“ die Aufforderung zu einer Straftat sieht. In Paragraf 282, Absatz 1, des Strafgesetzbuches steht:
Freiheitsstrafe
Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk, oder sonst auf eine Weise, dass es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist … mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer ... eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen.
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