Rätseln um Maskenpflicht im Fitnessstudio

Martin Wirth betreibt Fitnessstudios in der Steiermark
Betreiber verunsichert: Gilt sie auch beim Wechseln zwischen den Geräten? Ministerium gibt aber Entwarnung.

Martin Wirth führt durch sein Fitnessstudio in Raaba, Graz-Umgebung, und deutet auf den Boden: Die Aufkleber, die zum Zwei-Meter-Abstand mahnen, sind noch immer da. Auch die Kreppklebebänder, die im Gruppenfitnessraum fein säuberlich für jeden Teilnehmer vier Quadratmeter Platz am Boden ausmessen, picken noch. "Wir halten noch immer die Abstandsregeln ein, die nach der Wiederöffnung gültig waren", betont Wirth. "Maßnahmen sollen lebbar sein."

Wann gilt was?

Allerdings pickt jetzt auch die jüngste Verordnung des Bundes, die für Wirth auf den ersten Blick nicht mehr "lebbar" war und ihn wie viele andere Fitnesscenter-Betreiber ratlos zurückließ: Wo gilt die Maskenpflicht nun genau? Nur beim Betreten des Studios? Beim Eingang? In der Garderobe? Oder gar wie die seit Montag geltende Maßnahmenverordnung annehmen ließ auch zwischen den einzelnen Trainingsstationen?

In dem Fall müsste ein Gast, der von der Beinpresse zur Klimmzugstange wechselt, für die drei Meter dorthin seinen Mund-Nasen-Schutz wieder anlegen. Um ihn beim Training am nächsten Gerät wieder abzulegen - denn nur die Sportausübung selbst ist von der Maskenpflicht ausgenommen.

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