Ott-Prozess: FPÖ-Jenewein verurteilt, Freispruch für EX-BVT-Mann

Zwei Männer in Gerichtssaal
Am Montag wurde das Verfahren gegen Ott sowie Jenewein fortgesetzt. Der Ex-FPÖ-Mandatar wurden außerdem wegen Verstößen nach dem Waffengesetz verurteilt.

Zusammenfassung

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  • Der Prozess gegen Ex-BVT-Chefinspektor Ott und Ex-FPÖ-Mandatar Jenewein wurde am Montag fortgesetzt, wobei ein Ex-Kollege häufig Erinnerungslücken geltend machte.
  • Laut Anklage soll Ott vertrauliche Informationen an Jenewein weitergegeben haben, darunter eine Liste von BVT-Beamten und Details zur "Soko Tape".
  • Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit 2017 gegen Ott wegen Amtsmissbrauchs und geheimen Nachrichtendiensts, wobei die aktuellen Vorwürfe von den Angeklagten bestritten werden.

Für Zuhörer im Landesgericht für Strafsachen in Wien ist der Montag ein Wandertag. Gleich drei Mal müssen sie den Verhandlungssaal 303 verlassen. Es geht um höchst sensible Informationen.

Wieder einmal auf der Anklagebank: Der ehemalige Staatsschützer Egisto Ott und der ehemalige FPÖ-Abgeordnete Hans-Jörg Jenewein. Dazu gesellen sich eine ehemalige Mitarbeiterin des damaligen FPÖ-Innenministers Herbert Kickl und ein deutscher Bekannter von Ott, der ebenfalls in geheimdienstlichen Kreisen verkehrt.

Im Wesentlichen wird den Angeklagten vorgeworfen, geheime Informationen weitergegeben zu haben. Zwischen Ott und Jenewein soll es gar eine Informationsdrehscheibe gegeben haben, wie der Staatsanwalt ausführte.

Während Egisto Ott und sein deutscher Bekannter aus Geheimdienstkreisen in allen Anklagepunkten freigesprochen wurden, setzte es für Hans-Jörg Jenewein und Kickls Ex-Mitarbeiterin Schuldsprüche - in beiden Fällen wegen des Missbrauchs der Amtsgewalt. Jenewein erhielt eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung von 12 Monaten bedingt, die ehemalige Mitarbeiterin des Innenministeriums ebenfalls 12 Monate bedingt.

Schlagring

Jenewein wurden außerdem wegen Verstößen nach dem Waffengesetz verurteilt - wegen Besitzes eines verbotenen Schlagrings. Keines der Urteile ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft meldete im Fall von Ott und dem Viertangeklagten Nichtigkeitsbeschwerde an, in den beiden anderen Fällen gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab.

Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe allesamt. "Es gibt unzählige andere Varianten, wie diese Informationen Füße bekommen haben", meint etwa Jenewein-Anwalt Christoph Rother

Die Ott-Anwälte Josef Philip Bischof und Jürgen Stephan Mertens bekräftigen ebenfalls Zweifel. "Nach diesem Beweisverfahren kann man nur Zweifel haben. Die Anklage fußt auf reinen Spekulationen."

Schon einmal war der Verfahrenskomplex im Wesentlichen vor einem Einzelrichter. Ein "vernichtetes" Verfahren, wie Anwalt Bischof mehrfach betont. Doch neue Vorwürfe und Angeklagte kamen hinzu, der Strafrahmen ist höher - jetzt wird vor Schöffen verhandelt.

Soko Tape

Es geht unter anderem darum, wie die Namen der Ermittler der Soko Tape (nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos, Anm.) den Weg zu Jenewein gefunden haben. Ein ehemaliger Kollege von Ott, er ist aktuell wie Ott suspendiert, wird als Zeuge befragt. Ein Chatverlauf deutet darauf hin, dass sich die Männer darüber austauschten. "Schau dir mal die Kollegen der Soko genauer an. Brauche Namen", soll Ott geschrieben haben. "In Kürze", so die Antwort.

Chorsinger

"Sicher wurde über die Soko gesprochen", sagt der Zeuge. "Aber eher belustigend. Wenn man weiß, wer dort Dienst macht...." Die Qualifikation der Kollegen sei es gewesen, CV-Mitglied, ÖAAB-Mitglied oder "Chorsinger im Stift Göttweig" gewesen zu sein. Doch darüber hätten sich viele Personen in diversen Foren ausgetauscht.

Den Freispruch dazu setzte es "im Zweifel".

Auch wer an den Geheimdienst-Treffen des Berner Clubs teilgenommen hat, soll geleakt worden sein. "Natürlich sind die Namen der Mitarbeiter höchst schützenswert. Eine Veröffentlichung könnte zu ihrer Gefährdung führen", sagt eine hochrangige Mitarbeiterin der DSN (Nachfolge-Organisation des BVT, Anm.) Auch, dass Fotos auftauchen, auf denen BVT-Mitarbeiter mit einem Kollegen eines anderen Geheimdienstes Lederhosen kaufen "beeinträchtigt das Vertrauen."

Anwalt Mertens hält dagegen: "Wussten Sie, dass im Amtskalender alle Abteilungsleiter und Stellvertreter aufgelistet sind? Der liegt in der Nationalbibliothek auf und ist öffentlich."

Männer in Lederhosen

"Meine Mandanten auf den Lederhosen-Fotos, die weitergegeben worden sind, waren sicher nicht im Amtskalender", grätscht Opferanwalt Otto Dietrich in seinen Schlussworten in diese Verantwortung.

Der ehemalige BVT-Direktor Peter Gridling erinnert sich als Zeuge daran, wie die befreundeten Geheimdienste im Berner Club Österreich damals gesehen haben: "Die Hausdurchsuchung im BVT war auch in den internationalen Medien. Die Bedenken haben aber schon mit den Wahlen angefangen und der Regierungsbeteiligung der FPÖ."

Es habe Bedenken gegeben, ob Österreich weiter bei den Treffen teilnehmen könnte. "Wir haben uns dann auch aus den Arbeitsgruppen zum Teil zurückgezogen." Der Informationsaustausch sei danach "deutlich reduzierter" gewesen.

Nur drei Zeugen sind an dem Tag geladen - deutlich weniger als im ersten, abgebrochenen Prozess. Anwalt Bischof sieht den Staatsanwalt als Grund für das "vernichtete Verfahren" und will wiederum ihn als Zeugen befragen. "Wegen der Einbringung der Anklageschrift während eines laufenden Verfahrens." Denn das erste Verfahren sei für die Verteidigung "gut gelaufen." Bischof sieht Kalkül dahinter.

Die Richterin weist diesen Antrag wie auch viele andere ab.

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