Prozess um einen nur fast perfekten Mord

Prozess um einen nur fast perfekten Mord
Leiche kurz vor Einäscherung beschlagnahmt: Sohn des Toten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.

Bevor sein Sohn bei ihm eingezogen sei, sei Peter W. ein „kontaktfreudiger Mensch gewesen, der täglich seine Spaziergänge gemacht hat“, erinnert sich eine Nachbarin. „Danach war alles anders. Alles war zugesperrt, er ist nicht mehr rausgekommen.“ Einmal sah sie den mittlerweile stark abgemagerten Pensionisten am Fenster. „Da hat er um Hilfe geschrien, er wird gefesselt, er ist eingesperrt.“

Doch die Polizei konnte nichts ausrichten, da der Steirer beteuerte, alles sei in Ordnung. „Er hat sich sicher nicht getraut, etwas anderes zu sagen“, ist die Nachbarin überzeugt.

Sichere Todeszeichen

Im Juli 2018 starb Peter W., 82, schließlich in seinem Haus in der Weststeiermark. Ein Bestattungsunternehmen holte den Leichnam noch in der Nacht ab. „Ist das nicht ungewöhnlich?“, wundert sich der Richter am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht. Die Uhrzeit des Abtransports nicht, entgegnet der Unternehmer. „Aber die Fragen des Sohnes beim Anruf. Er wollte wissen, was sind Todesanzeichen, was ist ein sicherer Todeszeitpunkt?“

Doch es gab die Bescheinigung eines Allgemeinmediziners, der die Totenbeschau durchgeführt hatte: Er bestätigte den natürlichen Tod des 82-jährigen Steirers.

Eineinhalb Jahre später sitzt jedoch dessen Sohn vor Gericht. Staatsanwältin Nora Lackner klagt den 55-Jährigen an, den alten Mann erstickt zu haben: „Er hat seinen Vater kaltblütig ermordet.“ Bei der Obduktion fand ein Gerichtsmediziner schwere Verletzungen im Kehlkopfbereich, die nur durch Druck auf den Hals passiert sein können.

Allerdings wäre das beinahe nicht entdeckt worden: Der Leichnam war bereits im Krematorium, als ihn die Anklägerin beschlagnahmen ließ ein paar Stunden später wäre nichts mehr zu machen gewesen, die Einäscherung war schon anberaumt.

Komplett abgeschottet

Mutmaßlicher Täter ist für die Staatsanwältin der 55-Jährige, der nach dem Tod seiner Stiefmutter überraschend zum Vater gezogen war. Nur er habe ein Motiv (das Erbe) sowie Gelegenheit gehabt, denn er sei der einzige Kontakt des 82-Jährigen gewesen. „Je länger der Junior dort war, desto schwieriger war es, mit dem Senior in Kontakt zu kommen“, schildert eine zweite Nachbarin. „Er hat ihn komplett abgeschottet. Das war offensichtlich, dass er ihn eingesperrt hat.“

Der Angeklagte vermeint jedoch alle im Gerichtssaal gegen sich, die Richter, die Sachverständigen, sogar den eigenen Pflichtverteidiger lehnt er ab. Er sei unschuldig, dies alles nur ein Komplott der Stiefschwester. Die in Deutschland lebende Frau war es überhaupt erst, die Zweifel am natürlichen Tod ihres Stiefvaters weckte: Sie wandte sich mit ihren Bedenken an die Polizei, die wiederum meldete sich bei der Staatsanwaltschaft.

Die Anklage sei eine Lüge, wettert der Angeklagte, der Berge von Unterlagen auf einem Tisch stapelt. Die Zeugen befragt er selbst, vom Verteidiger hält er wenig. „Der Rechtsanwalt lässt mich hier ins offene Messer laufen.“ Gutachten von Sachverständigen kontert der 55-Jährige mit eigenen Expertisen. Der Umstand, dass er die Einäscherung einmal verschoben habe, spreche für ihn, beteuert er.

Ein Psychopath

Doch laut Anklägerin hatte nur der 55-Jährige Möglichkeit und Motiv, den alten Mann zu töten: Er habe es auf Geld und Haus des Vaters abgesehen, zu dem er eine „Hassliebe“ verspürt habe, wie es die Gerichtspsychologin formuliert. Sie sagt aber auch, dass sie den Angeklagten für gefährlich halte. „Er ist hochgradig psychotisch.“ Der Gerichtspsychiater wird noch direkter: „Er ist ein Psychopath im klassischen Sinn, ein Lehrbeispiel für Narzissmus.“ Er rät zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Das Urteil: Lebenslange Haft, nicht rechtskräftig.

Kommentare