Österreichs bekanntester Geheimdienstler vor Gericht

Er ist wohl Österreichs prominentester Verfassungsschützer - auch wenn er derzeit suspendiert ist. Egisto Ott füllt die Schlagzeilen, teilt auch gerne öffentlich gegen Kollegen aus. Und gilt als Beschuldigter im Spionage-Skandal rund um das einstige Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung BVT (jetzt Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst - DSN).
Auch die Gerichte sind Ott nicht fremd. Mehrere Prozesse und Verhandlungen hat er bereits hinter sich. Mittwochvormittag nimmt er als Angeklagter im Landesgericht für Strafsachen in Wien Platz. Ott wird Falschaussage vorgeworfen.
Hintergrund ist eine Hausdurchsuchung in Otts Wiener Wohnung im März 2021. Da - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - soll Ott wahrheitswidrig angegeben haben, von den Beamten verletzt worden zu sein. Zudem sei er nicht rechtlich aufgeklärt worden und die Amtshandlung soll prinzipiell gegen die Rechtsvorschriften verstoßen haben.
Dokumentiert
Allein: Dass Ott (vertreten von Anwalt Volkert Sackmann) danach Verletzungen hatte, stellte sogar die Amtsärztin im Polizeianhaltezentrum fest. Ott war auch festgenommen worden.
"Einer hat mich im Halsklammergriff zu Boden gebracht. Ich hatte Würgemale. Durch die Handschellen hatte ich Abschürfungen an den Handgelenken. Außerdem Hämatome am Oberschenkel", sagt Ott. Das Verwaltungsgericht Wien hat mittlerweile festgestellt, dass die Hausdurchsuchung zwar rechtlich gedeckt, die Festnahme allerdings rechtswidrig war.
Dass es sich bei den Eindringlingen in die Wohnung um Polizisten handle, habe Ott erst gar nicht erkannt. "Ich dachte, dass sind die Iraner. Weil dort gibt es ein Todesurteil gegen mich", schildert Ott.
Die Aussagen der Polizisten hören sich anders an: "Ich habe geschrien: Polizei! Herr Ott?", schildert ein Beamter. Ott hätte daraufhin zu seinem Handy gegriffen und wollte es knicken bzw zerdrücken.
"Schwarzes Netzwerk"
"Jetzt haben wir dich endlich, du Dreckschwein", soll ein Beamter gesagt haben. Ott widerum soll erwidert haben: "Jetzt schlägt das schwarze Netzwerk zu."
Die verpflichtende Rechtsbelehrung soll Ott vorenthalten worden sein. "Ich hab ihn nur gefragt, ob er die braucht, schließlich ist er seit Jahrzehnten bei der Polizei", erzählt ein Beamter. Auf Otts Wunsch habe er sie aber gemacht. "Mir ist gesagt worden: Du hast keine Rechte", schildert Ott wiederum.
Zur Richterin gewandt, erklärt er: "Ich hab mit Terroristen zu tun gehabt. Aber nicht einmal die Halsabschneider beim IS sind so vorgegangen. Ich bin der böse Spion, der Staatsfeind Nummer eins."
Nach zwei Stunden kommt die Richterin zum Schluss: Freispruch. "Sie waren ja verletzt. Das kann keine Falschaussage sein. Ob eine Belehrung stattgefunden hat, ist wohl eine Frage der Interpretation." Nicht rechtskräftig.
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