Prozess gegen Olivers Vater wird wiederholt

Prozess gegen Olivers Vater wird wiederholt
Schuld ist ein Formalfehler des Gerichts. Der Prozess muss wiederholt werden.

Fast schon ein Jahr dauert das rechtliche Gezerre um den kleinen Oliver: Der damals fünfjährige Bub wurde kurz vor Ostern 2012 von seinem dänischen Vater vor dem Grazer Kindergarten geschnappt und nach Dänemark gebracht.

Deshalb wurde Thomas S. im September wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung beriefen gegen das Urteil. Nun gab das Oberlandesgericht Graz der Berufung der Verteidigung Recht und hob das Urteil auf wegen eines Formalfehlers. Der Prozess muss deshalb wiederholt werden.

Fehler

Auf zweieinhalb Seiten hat das OLG Graz seine Entscheidung begründet. Demnach ist der Fehler bei der Einvernahme von Olivers Mutter passiert. Der Einzelrichter habe Marion Weilharter zwar darauf hingewiesen, dass sie als Angehörige die Aussage verweigern dürfe. Aber er hat es laut OLG unterlassen, der Zeugin eine Erklärung über ihr Aussagebefreiungssrecht abzuverlangen. Weilharter hätte ausdrücklich auf das Entschlagungsrecht verzichten müssen. Das sei nicht geschehen und daher ein Verfahrensmangel, das Urteil deshalb nichtig.

Damit geht der Strafprozess zurück an den Start. „Im Elternkonflikt ist damit natürlich nicht viel gewonnen“, sagt Barbara Prasthofer-Wagner, die Rechtsanwältin des Dänen. „In der Sache selbst ist das ein Pyrrhussieg für uns, weil noch einmal verhandelt wird.“

Streit um Sorgerecht

Thomas S. wähnt sich im Recht, ebenso Marion Weilharter: Durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof in Österreich wird der Mutter das alleinige Sorgerecht für den Buben zugestanden, da sie ledige Mutter sei. Doch dänische Gerichte billigen es dem Vater zu. Weilharter kämpft derzeit vor dem dänischen Höchstgericht um die Rückführung des Kindes nach Österreich, in zwei Instanzen wurde der Antrag abgelehnt.

Wann die Neuauflage des Strafprozesses stattfindet, steht nicht fest. „Es ist auch noch offen, ob mein Mandant zum Prozess nach Graz kommt“, sagt Anwältin Prasthofer-Wagner. „Ich halte das aber nicht für ausgeschlossen, er war ja auch beim ersten Mal da.“ Ein Haftbefehl gegen S. besteht seit Sommer nicht mehr.

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