Polizeistreifen gegen Horror-Clowns

In Österreich häufen sich die Attacken der Horror-Clowns.
In Tirol erstmals Passant mit Waffe verletzt. Polizei will rigoros gegen Maskierte vorgehen.

Hinter einer gruseligen Maske versteckt Menschen auf offener Straße einen Schrecken einzujagen, hat in den Alpen uralte Tradition. Krampuslauf nennt sich das dann. Im Gegensatz zum nun aus den USA nach Europa übergeschwappten Trend der "Horror-Clowns" ist dieser althergebrachte Maskenschrecken nur selten strafrechtlich relevant – zumindest, so lange niemand dabei verletzt wird.

Genau das ist nun in Tirol passiert. Erstmals in Österreich gingen als Horror-Clowns maskierte Unbekannte mit einer Waffe auf einen Passanten los. Der Vorfall, von dem die Polizei am Dienstag berichtete, hatte sich bereits in der Nacht auf Sonntag ereignet. Kurz vor vier Uhr wurde ein 19-Jähriger im Zentrum von Schwaz in der Nähe einer Diskothek von drei Tätern attackiert. "Zwei Clowns sind aus einem Gebüsch gesprungen und auf den Mann losgegangen. Als er flüchten wollte, ist er von einem weiteren Horror-Clown mit einem Baseballschläger attackiert worden", berichtet Bernhard Gruber, Sprecher der Landespolizeidirektion Tirol.

Der 19-Jährige wurde unbestimmten Grades verletzt und ambulant behandelt. Eine Fahndung nach den Angreifern verlief ohne Erfolg. Die Angaben des Opfers sind für die Polizei aber glaubwürdig. Sie ermittelt wegen Körperverletzung.

Polizeistreifen gegen Horror-Clowns
Innenministerium Gruselclowns
Das Phänomen dieser bizarren Clown-Attacken greift zunehmend um sich. Das Innenministerium kündigt an, die Streifentätigkeit zu erhöhen. Und es warnt vermeintliche Spaßvögel davor, dass sie sich auch ohne tätliche Angriffe strafbar machen können. "In schwerwiegenden Fällen droht eine Gefängnisstrafe", klärt die Behörde auch in sozialen Netzwerken auf. Die Palette von möglichen Delikten bei einer Attacke reicht von gefährlicher Drohung, über Nötigung bis Körperverletzung. Jede dieser Taten kann bis zu ein Jahr Haft bedeuten.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung (bis zu drei Monaten Haft) ermittelt die Polizei in der Steiermark. Der Fall zeigt, dass auch das reine Erschrecken Folgen haben kann. Ein viel zu großes rot-oranges T-Shirt und eine gruselige Clownmaske vor dem Gesicht: Vor so einem Scherzbold flüchtete Montagnacht eine Schülerin, 16, in Mürzzuschlag und verletzte sich dabei am linken Knie,als sie über eine Treppe fiel. Damit hat auch die Steiermark den ersten offiziellen Fall mit Verletzung infolge des seltsamen Trends. In Kärnten und Salzburg gab es bereits mehrerer solcher Zwischenfälle. Der jüngste ereignete sich Montagabend in Friesach (Bezirk St. Veit an der Glan). Zwei 13-jährige Buben wurden von drei maskierten Männern erschreckt. Als einer zu weinen begann, nahmen die Täter die Masken ab und entschuldigten sich. Sie machten sich mit dem Auto aus dem Staub.

Drohnachrichten

In Kärnten hat der Grusel-Trend aber noch eine weitere Stufe erreicht: Es kursieren Mails im Internet, Einträge in sozialen Medien, aber auch Massen-SMS, wonach "Killer-Clowns" in der Nacht vor Halloween "in ganz Kärnten Säuberungen" planten.

Polizeisprecher Rainer Dionisio warnt ebenfalls: "Den Clowns kann ziemlich schnell das Lachen vergehen." Sobald sich nämlich ein Opfer so sehr erschreckt, dass es reagiert, wirkt das Strafrecht: Wenn da etwa jemand stürzt und sich verletzt, das Auto verreißt und einen Sachschadenunfall baut oder vom Gehsteig hüpft und angefahren wird.

Und auch die Angreifer laufen Gefahr, verletzt zu werden. In Deutschland wurde ein Horror-Clown von einem Freund, den er erschrecken wollte, niedergestochen. Der 16-Jährige musste notoperiert werden.

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