Polizei: "Diskriminierung ist unvermeidlich"

Katharina Beclin
Kriminalsoziologin kritisiert die Gesetzesnovelle und befürchtet Willkür der Polizei.

Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes sorgt für viel Kritik. Unter anderem soll "Erregung öffentlichen Ärgernisses" wieder strafbar werden, und Ausländer müssen nach Sexualdelikten zur Belehrung bei der Polizei. Katharina Beclin, Assistenzprofessorin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, sieht das sehr kritisch.

KURIER: Erregung öffentlichen Ärgernisses soll wieder strafbar werden. Darunter könnte das Filmen von Amtshandlungen fallen ...

Beclin: Der Willkür würde damit Tür und Tor geöffnet. Dieser Paragraf wurde vor 20 Jahren nicht ohne Grund eingeschränkt. Will man zu dieser ausufernden Praxis zurück? In den Erläuterungen steht, dass damit gegen Personen vorgegangen werden kann, die Geschäftspassagen verstellen. Betuchte Touristen werden wohl unbehelligt gelassen, Obdachlose und Bettler könnten weggeschickt werden. Man kann das nie flächendeckend gerecht anwenden, da sind Diskriminierungen unvermeidlich.

Der neue Chef der Polizeigewerkschaft hat im KURIER-Interview gemeint, dass immer mehr auf die Polizei abgewälzt wird, was es so an täglichen zwischenmenschlichen Problemen gibt. Sehen Sie das auch so? Ja. Allerdings kamen die letzten Forderungen nach Befugniserweiterungen ja gerade aus Kreisen der Polizei. Und offenbar hat man nun einen Innenminister gefunden, der dem nachgibt. Polizisten könnten dann schon eingreifen, wo es noch gar keinen Konflikt gibt; die Schwelle würde deutlich herabgesetzt. Wenn jemand vor einem Geschäft steht, dann sollte ihn doch erst einmal der Besitzer ansprechen. Falls derjenige pöbelt, kann man ja die Polizei rufen. Nach den Erläuterungen zur Novelle wird die öffentliche Ordnung schon dadurch gestört, dass jemand anderer darauf mit einer Verhaltensänderung reagiert, also die Straßenseite wechselt.

Künftig sollen Personen nach Anzeigen wegen sexueller Belästigung zu einer Belehrung zur Polizei. Ist das sinnvoll?

Nur, wenn die Belehrenden speziell dafür geschult wurden. Auch hier besteht aufgrund des Ermessensspielraums die Gefahr der Diskriminierung, verstärkt noch durch einen Verweis ins Fremdenrecht. Ich habe meine Kolleginnen aus der Schweiz und Griechenland schon vorgewarnt. Die wussten noch gar nicht, dass sich laut der Novelle ihr Verhalten am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu orientieren hat. Was das genau bedeutet, weiß ich allerdings selbst nicht. Muss ich DJ Ötzi hören, um dazuzugehören? Es wäre natürlich eine interessante Studie, herauszufinden, was Polizisten in Innsbruck, im Waldviertel und in Wien so an kultureller Anpassung erwarten. Und müssen wirklich nur ausländische Tatverdächtige über die Grundwerte eines demokratischen Staates aufgeklärt werden, österreichische Tatverdächtige nicht?

Sie haben viel Kritik an der geplanten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes geübt. Was geht Ihnen noch zu weit?

Die erkennungsdienstliche Behandlung zum Beispiel. Die ist künftig etwa auch zulässig, wenn anzunehmen ist, dass jemand die Binnengrenze überschreiten werde. Das heißt, es könnte passieren, dass ich von der Polizei fotografiert werde und Fingerabdrücke abgeben muss, wenn ich ohne Lichtbildausweis im grenznahen Gebiet wandere. Oder die Zulässigkeit von DNA-Untersuchungen durch die Polizei beim Verdacht einer sexuellen Belästigung. Eine solche ist ja im Strafverfahren ohnedies zulässig, erfordert dort aber eine gerichtliche Bewilligung.

Das klingt nach viel Freiräumen für die Polizei?

Ja. Vieles ist sehr vage formuliert oder liegt überhaupt im freien Ermessen des Beamten.

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