Politik verbannt Gras aus Shops
Es soll Epilepsie, Schmerzen oder Depressionen lindern: Das Cannabis-Erzeugnis Cannabidiol, kurz CBD, wird seit einiger Zeit als wahres Wunder-Heilmittel angepriesen. Und auch in der Medizin wird der Wirkstoff seit Jahren verschrieben, zum Beispiel zur Behandlung von Tumoren.
Weil aber immer mehr Shops mit Produkten handeln, die legale Grenzwerte überschreiten oder verunreinigt sind, prüft das Gesundheitsministerium derzeit eine Adaption des Suchtmittelgesetzes. Die Verordnung soll verbieten, dass CBD als Heilmittel außerhalb von Apotheken verkauft wird. Damit müssten alle Erzeugnisse mit dem medizinischen Wirkstoff CBD erst von Pharmazeuten geprüft werden, bevor sie via Apotheken in den Handel kommen.
Bislang können Öle oder andere Extrakte mit dem beliebten Wirkstoff in Apotheken aber auch in Growshops gekauft werden. Grundsätzlich kein Problem, denn CBD ist legal. Es wirkt nicht psychoaktiv, macht also nicht "high". Das Cannabisextrakt, aus dem CBD gewonnen wird, fällt aber sehr wohl unter das Suchtmittelgesetz, weil es auch den illegalen Wirkstoff THC enthält.
Inhaltsstoffe unbekannt
Bei einem österreichischen Produkt, das über einen Hanf-Shop erhältlich war, wurde beispielsweise eine Zusammensetzung von zehn Prozent CBD und 0,3 Prozent THC angegeben, was legal wäre. Eine Überprüfung des Produkts ergab allerdings, dass die THC-Konzentration bei einem Prozent lag. Außerdem ist es möglich, aus dem legalem CBD zu Hause illegales THC herzustellen. Dazu genügt die Anschaffung einer UV-Lampe.
Dort wird das Cannabis-Erzeugnis nämlich oft als Arznei angeboten. Händler geben Gesundheitstipps und Empfehlungen zur Dosierung. "Das ist unverantwortlich. Vor allem wenn es keine gesicherten Angaben über die Inhaltsstoffe gibt", sagt Mediziner Blaas.
Zu teure Medizin
Ein Problem rund um das Thema CBD sind auch die Hersteller. Kleinere Firmen treiben den Preis für den Wirkstoff in die Höhe. Patienten, die CBD vom Arzt verschrieben bekommen, können sich die Behandlung damit oft nur für kurze Zeit leisten. Der größte Cannabis-Produzent Alexander Kristen, von der Firma Flowery Field, begrüßt deshalb die geplante Adaptierung: "Die Goldgräberstimmung weicht jetzt hoffentlich seriösen Anbietern. Wer künftig CBD-Produkte für die arzneiliche Verwendung herstellen will, muss sich an die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes halten."
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