Passivraucher bei Polizei bekommt Schmerzensgeld
Ein strenger Nichtraucher bei der Polizei, der auf dem Rauchverbot im Amtsgebäude herumreitet? Der Beamte war ein gefundenes Fressen für die Kollegen, man blies ihm Rauch ins Gesicht. Von den Vorgesetzten im Stich gelassen, landete er mit Abschlägen in der Frühpension. Nach einem langwierigen Amtshaftungsprozess wurde der Nichtraucher schließlich mit 7400 Euro Schmerzensgeld abgespeist.
Versetzt
Im Mai 2006 wandte sich der Betroffene an den stellvertretenden Landespolizeikommandanten von Wien und forderte ihn auf, die Einhaltung des Nichtraucherschutzes zu gewährleisten. Der Kollege, der provokant im Büro des Nichtrauchers gequalmt hatte, wurde versetzt. Viel besser wurde die Situation dadurch aber nicht.
Im Juni 2006 stürzte der Polizist nach einem Schwindelanfall von der Leiter und war anschließend im Krankenstand. Er wurde nach einer Untersuchung für dienstunfähig befunden.
2007 erließ der stellvertretende Landespolizeikommandant einen Referatsbefehl, in dem auf das Rauchverbot im Amt hingewiesen wurde. Es wurde dann hinter dem Gebäude ein Container als „Raucherkammerl“ aufgestellt. Der kranke Nichtraucher hatte davon nichts mehr. Er wurde in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Fürsorgepflicht
Der pensionierte Beamte klagte die Republik Österreich wegen Verletzung der Fürsorgepflicht. Das Verfahren zog sich durch bis zum Oberlandesgericht Wien. Erstmals wurde einem durch Passivraucher geschädigten Dienstnehmer Schmerzensgeld wegen Nichtumsetzung des Nichtraucherschutzes zugesprochen. Der „über längere Zeit mit der Durchsetzung seiner Rechte allein gelassene Nichtraucher“ (aus dem in der Zeitschrift für Verkehrsrecht, Manz, zitierten Urteil) bekommt 7400 Euro.
Seinen Einkommensverlust wegen der erzwungenen Frühpensionierung erkannte das Gericht aber nicht als ersatzfähig an. Die arterielle Hypertonie wurde durch Gutachten als anlagebedingtes Leiden qualifiziert, das sich im Laufe des Lebens verschlechtert. Die koronare Herzkrankheit habe sich bei dem Beamten während der Zeit bei der Diensthundestaffel nicht verschlechtert.
Und die psychische Belastung durch das Passivrauchen sowie das provokante Verhalten der Kollegen? Das zählt zwar für das Schmerzensgeld, nicht aber für den Schadenersatz. Der Stress mag zwar das Immunsystem geschwächt haben, die psychologische Komponente wurde aber nicht als Auslöser für die Pensionierung erkannt.
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