Passivraucher bei Polizei bekommt Schmerzensgeld

Als der Beamte der Diensthundeeinheit zugeteilt wurde, ersuchte er um einen rauchfreien Arbeitsplatz, aber er wurde nicht erhört
Der pensionierte Beamte klagte die Republik Österreich wegen Verletzung der Fürsorgepflicht.

Ein strenger Nichtraucher bei der Polizei, der auf dem Rauchverbot im Amtsgebäude herumreitet? Der Beamte war ein gefundenes Fressen für die Kollegen, man blies ihm Rauch ins Gesicht. Von den Vorgesetzten im Stich gelassen, landete er mit Abschlägen in der Frühpension. Nach einem langwierigen Amtshaftungsprozess wurde der Nichtraucher schließlich mit 7400 Euro Schmerzensgeld abgespeist.

Passivraucher bei Polizei bekommt Schmerzensgeld
ILLUSTRATION - Eine Frau raucht am 26.05.2014 in Berlin eine Zigarette. Am 31.05.2014 ist Welt-Nichtrauchertag. Knapp drei§ig Prozent der Deutschen zwischen 18 und 79 Jahren rauchen. Foto: Christoph Schmidt/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Früher war der Polizist selbst Raucher. 2003 gewöhnte er es sich, nicht zuletzt wegen seiner angegriffenen Herzkranzgefäße, ab. Als der Beamte 2005 zur Diensthundestaffel kam, deponierte er beim Kommandanten, dass er wegen seiner gesundheitlichen Probleme in einem absolut rauchfreien Bereich arbeiten wolle. Erhört wurde er nicht. Abgesehen vom Kommandanten waren alle Kollegen starke Raucher, die Türen standen offen. Der Herzkranke ersuchte die Kollegen, zum Rauchen hinaus zugehen. Aber der Rauch zog sich bis in sein Büro. Ein Kollege zündete sich gern direkt vor dem Schreibtisch des Nichtrauchers eine Zigarette an und blies ihm den Rauch ins Gesicht.

Versetzt

Im Mai 2006 wandte sich der Betroffene an den stellvertretenden Landespolizeikommandanten von Wien und forderte ihn auf, die Einhaltung des Nichtraucherschutzes zu gewährleisten. Der Kollege, der provokant im Büro des Nichtrauchers gequalmt hatte, wurde versetzt. Viel besser wurde die Situation dadurch aber nicht.
Im Juni 2006 stürzte der Polizist nach einem Schwindelanfall von der Leiter und war anschließend im Krankenstand. Er wurde nach einer Untersuchung für dienstunfähig befunden.

2007 erließ der stellvertretende Landespolizeikommandant einen Referatsbefehl, in dem auf das Rauchverbot im Amt hingewiesen wurde. Es wurde dann hinter dem Gebäude ein Container als „Raucherkammerl“ aufgestellt. Der kranke Nichtraucher hatte davon nichts mehr. Er wurde in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Fürsorgepflicht

Der pensionierte Beamte klagte die Republik Österreich wegen Verletzung der Fürsorgepflicht. Das Verfahren zog sich durch bis zum Oberlandesgericht Wien. Erstmals wurde einem durch Passivraucher geschädigten Dienstnehmer Schmerzensgeld wegen Nichtumsetzung des Nichtraucherschutzes zugesprochen. Der „über längere Zeit mit der Durchsetzung seiner Rechte allein gelassene Nichtraucher“ (aus dem in der Zeitschrift für Verkehrsrecht, Manz, zitierten Urteil) bekommt 7400 Euro.

Seinen Einkommensverlust wegen der erzwungenen Frühpensionierung erkannte das Gericht aber nicht als ersatzfähig an. Die arterielle Hypertonie wurde durch Gutachten als anlagebedingtes Leiden qualifiziert, das sich im Laufe des Lebens verschlechtert. Die koronare Herzkrankheit habe sich bei dem Beamten während der Zeit bei der Diensthundestaffel nicht verschlechtert.

Und die psychische Belastung durch das Passivrauchen sowie das provokante Verhalten der Kollegen? Das zählt zwar für das Schmerzensgeld, nicht aber für den Schadenersatz. Der Stress mag zwar das Immunsystem geschwächt haben, die psychologische Komponente wurde aber nicht als Auslöser für die Pensionierung erkannt.

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