Parteienstellung: Rolle der Umweltanwälte wird zur heißen Kartoffel

In Tirol und Salzburg soll der Landesumweltanwalt nicht entmachtet werden. In Oberösterreich hält die FPÖ daran fest.


In Oberösterreich endete am Wochenende die Begutachtungsfrist für die Novellierung des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes. Weil darin die Position der Umweltanwaltschaft massiv geschwächt wird, hagelt es, wie berichtet, Kritik an der Gesetzesänderung.

Naturschutzreferent und Landesvize Manfred Haimbuchner (FPÖ) hat angekündigt, die geplante Gesetzesänderung im Landtag durchsetzen zu wollen. Weil er gegenüber dem KURIER behauptete, dass die EU-Kommission die Parteienstellung der Umweltanwaltschaft im künftigen Gesetz nicht gewollt und stattdessen NGO als Bürgervertreter forderte, erntete er heftigen Widerspruch aus den Reihen des WWF.

Kritik vom WWF

Die EU habe kein „Entweder-oder“ zur Einbeziehung der Umweltanwaltschaften abgegeben, korrigierte Volker Hollenstein vom WWF Haimbuchner. „Die EU-Kommission hat nichts gegen die Umweltanwaltschaften“, so Hollenstein. Sie habe jedoch klargestellt, dass die Umweltanwaltschaften als semi-staatliche Stellen nicht ausreichen, die anerkannten Umwelt-NGO müssten ebenfalls eingebunden sein.

„Niemand verbietet den NGO bei Verfahren die Umweltanwaltschaft beizuziehen“, erläuterte Haimbuchners Sprecher Rüdiger von Gimborn. „Es sollen im Gesetz klare Zuständigkeiten gegeben sein und ein ,Golden Plating’ (Übererfüllung von EU-Mindeststandards) und Doppelgleisigkeiten vermieden werden“, sagte er, warum die Umweltanwaltschaft in OÖ ohne Parteistellung bleiben soll.

Andere Rechtssicht

Das Thema ist auch in den übrigen Bundesländern am Tapet. Denn sie müssen ihre Naturschutzgesetze ändern, um den NGO gemäß der Aarhus-Konvention Parteienstellung in Umwelt- und Naturverfahren zu ermöglichen. Die Einschätzung Haimbuchners, dass deswegen der Landesumweltanwalt entmachtet werden muss, teilt Tirols Naturschutzlandesrätin Ingrid Felipe (Grüne) nicht.

„Die Landesumweltanwaltschaft als weisungsfreie und unabhängige Einrichtung gibt der Tiroler Natur und Umwelt in relevanten Verfahren eine bedeutungsvolle Stimme und sollte nicht beschnitten werden“, sagt sie. Von einem EU-Verbot der Einbindung des Umweltanwalts in Verfahren weiß sie nichts: „Das ist wohl eher ein politisches als ein rechtliches Statement.“ Bis Mitte des Jahres soll es in Tirol eine Lösung geben. Die Bundesländer wollen sich offenbar untereinander abstimmen.

In Salzburg wird ebenfalls bereits an der Novelle gearbeitet. „Man muss sich anschauen, wie der Landesumweltanwalt in die Aarhus-Konvention passt“, sagt ein Sprecher von Naturschutzlandesrätin Maria Hutter (ÖVP). Die Rolle des Landesumweltanwalts sei derzeit aber nicht in Diskussion.

Zwischen ÖVP und Grünen könnte es auf der Westachse bei den Verhandlungen knistern. Denn insbesondere der VP-Wirtschaftsflügel stößt sich wiederholt am Vorgehen der Landesumweltanwälte. In Tirol wurde zuletzt etwa die Skiverbindung Kappl-St. Anton nach einer Beschwerde des Landesumweltanwalts (und des Alpenvereins) vor Gericht gekippt.

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