Österreichs türkischstämmige Kinder haben Armutsrisiko von 86 Prozent
Türkischstämmige Kinder in Österreich haben ein Risiko von 86 Prozent, in Armut zu leben. In Deutschland beträgt dies mit 42 Prozent nur die Hälfte, berichtete die EU-Grundrechteagentur (FRA) in ihrem Bericht zu Kinderarmut, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Die Agentur dokumentierte den Stand des Themas Kinderarmut in der Europäischen Union und formulierte zum "Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut" Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Insbesondere verlangte sie eine Verschärfung der geltenden Rechtsvorschriften in der Europäischen Union wie auch in den Nationalstaaten, die Implementierung des vom Europäischen Parlament 2015 vorgeschlagenen "europäischen Garantiesystems" für Kinder, in sozial würdigen Bedingungen aufzuwachsen, sowie mehr Geld zur Bekämpfung der Kinderarmut. Sie forderte dabei eine stärkere Berücksichtigung des Themas bei den EU-Finanzen.
Implementierung der UNO-Kinderrechtskonvention
Die Agentur wies in diesem Zusammenhang besonders auf die Situation von Kindern mit Migrationshintergrund und von Roma-Kindern hin, deren Großteil in sozial deutlich schlechteren Verhältnissen lebe als die Mehrheitsbevölkerung. So seien in Österreich 86 Prozent der türkischstämmigen und 86 Prozent der aus Sub-Sahara-Afrika stammenden Kinder von einem Armutsrisiko betroffen, gegenüber 23,3 Prozent in der Gesamtbevölkerung.
Innerhalb der EU gab es indes in diesem Zusammenhang deutliche Unterschiede: Das niedrigste Armutsrisiko haben türkischstämmige Kinder von den untersuchten Ländern in Dänemark (38 Prozent), gefolgt von Deutschland (42 Prozent). Die insgesamt schlechteste Situation wurde nordafrikanischen Kindern in Spanien zugesprochen, mit 96 Prozent Armutsrisiko, während dies für die gleiche Bevölkerungsgruppe in Frankreich 68 Prozent betrug. Die Statistik verglich bestimmte Migrantengruppen in ausgewählten EU-Ländern miteinander.
Die FRA forderte auch eine vollständige Implementierung der UNO-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta. Was Österreich betrifft, weist der Bericht darauf hin, dass Wien noch nicht - wie von der Agentur gefordert - das Protokoll zum Sammelklageverfahren ratifiziert und sich auch nicht durch Artikel 30 der Europäischen Sozialcharta gebunden hat, das ein Recht auf Schutz vor Armut festschreibt.
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