Österreicher warf Kugelbombe, Richter nennt ihn deshalb einen Robin Hood

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Nach Betrug in Höhe von 135 Millionen Euro in Dubai sollte der Täter unter Druck gesetzt werden.

Das Opfer – der deutsche Geschäftsmann Christian H. (54) – ist wohl kein guter Mensch. Der ehemalige Immobilienmakler hat immerhin 20.000 Menschen betrogen. 135 Millionen kassierte er und versprach ihnen Mindestrenditen von 36 Prozent pro Jahr. Mit dem Geld finanziert er etwa die Schulausbildung seiner Kinder (60.000 Euro pro Jahr), teure Autos oder Diamanten. Seine Frau wurde in Dubai deshalb zu 73 Jahren Haft verurteilt, er selber in Deutschland zu acht Jahren Haft.

Geldeintreiber

Eines der Opfer warb einen mittlerweile 53-jährigen, vorbestraften Österreicher an. Der Mann wollte sein Geld zurück und der 53-Jährige zündete für ihn eine 300 Gramm schwere Kugelbombe im Garten von Christian H. Der Richter nennt den Österreicher deshalb im Prozess im bayerischen Traunstein den "Robin Hood der Geschädigten". Denn er hatte auch einen zweiten Sprengsatz unter den Peugeot des Betrügers geworfen, die Explosion war so stark, dass das Fahrzeug teilweise schwer deformiert wurde und ein Totalschaden war. Außerdem schickte er Christian H. offenbar bedrohliche Mails und zwei Briefbomben-Attrappen. Fälschlicherweise wurde wegen der Bomben sogar ein Mitglied der berüchtigten Rockergruppierung "Hells Angels" verdächtigt.

Der 53-Jährige zeigte sich beim Prozess nun auch vollinhaltlich geständig. "Wie konnte ich nur so dumm sein, mich zu solchen Taten hinreißen zu lassen", sagte er laut der Internetplattform Chiemgau24 vor Gericht.

Für einen "guten Freund" habe er zuerst Nachforschungen über den Millionenbetrüger, seine Familie und Freunde angestellt. Dann wurde ihm plötzlich der Sprengkörper in die Hand gedrückt und er habe ihn im Garten detonieren lassen. "Ich dachte, so soll Druck auf H. ausgeübt werden, damit er das Geld zurückzahlt", schilderte der Österreicher.

In erster Instanz war er nur wegen versuchter Nötigung zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, eine unmittelbare Erpressung konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Nun geht es um die Berufung, ein Urteil ist für 13. Oktober geplant.

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