„Ehepaare können im Fall einer Scheidung aber natürlich eine einvernehmliche Regelung treffen und sich das Haustier teilen.“ Die Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Erb- und Familienrecht empfiehlt daher Paaren – verheiratet wie unverheiratet – Vereinbarungen zu treffen, was mit dem Haustier im Fall einer Trennung passieren soll, selbst wenn man noch glücklich zusammen ist.
Vereinbarung statt Streit
Speziell für unverheiratete Paare sei eine Vereinbarung empfehlenswert, da es anders als bei der Ehe keine aufteilungsrechtlichen Bestimmungen für das Haustier gibt. Grundsätzlich gilt daher: Wer das Tier angeschafft hat, darf es nach der Trennung behalten.
„Es ist immer sinnvoll, eine solche Vereinbarung zu treffen, wenn man noch nicht im Streit lebt.“ Möchten beide Partner das „Sorgerecht“ teilen, so gilt es zudem, wesentliche finanzielle Aspekte zu klären. Laufende Kosten werden gewöhnlich von der Person übernommen, bei der sich das Tier im Moment aufhält.
„Aber alle Tierbesitzer wissen, dass es auch mal Kosten wie unerwartete Tierarztbesuche gibt“, so Engelmayer. Deshalb sollte schon im Vorhinein zwischen den Ex-Partnern geklärt werden, wer in einem solchen Fall die Geldbörse zückt. Außerdem müsse man an Umzüge denken: „Man sollte besprechen, was mit dem Haustier passiert, wenn das geteilte ‚Sorgerecht‘ nicht mehr umsetzbar ist.“
Kein Kochrezept
Aber ist ein gemeinsames „Sorgerecht“ von Haustieren überhaupt eine gute Idee? „Ein Kochrezept gibt es nicht, man muss das wirklich von Fall zu Fall betrachten“, sagt Tierpsychologin Denise Seidl. „Ähnlich wie bei Kindern sollte aber im Sinne des Tierwohls entschieden werden.“
Zu beachten sei dabei, abgesehen von rechtlichen Aspekten, an wen das Tier gebunden ist und wer finanziell sowie zeitlich am besten dafür sorgen könne, ergänzt sie. Entscheidet man sich für ein geteiltes „Sorgerecht“, sei es wichtig, dass Tiere weiterhin einen geregelten Tagesablauf mit Spaziergängen, Spielrunden und Fütterungszeiten hätten.
Guter Übergang
Besonders am Anfang der neuen Lebensphase sei es empfehlenswert, das Bettchen von Hund oder Katze beim Wechsel zum jeweils anderen Besitzer mitzunehmen, da gewohnte Gegenstände zum Wohlfühlfaktor beitragen können. Auch die neue Wohnung gemeinsam mit dem Ex-Partner und dem Hund zu besichtigen, sei zum Beispiel eine gute Idee.
Generell sei es bei Hunden oft leichter das „Sorgerecht“ aufzuteilen als bei Katzen: „Grundsätzlich sollte man, auch wenn man das Tier nicht loslassen möchte, so ehrlich sein und sich eingestehen, wo es am besten aufgehoben ist, wenn es gemeinsam keinen Sinn macht.“
Indizien, dass das Tier unter der Trennung oder der neuen Wohnsituation leidet, sind vielfältig, erklärt die Tierpsychologin: Etwa, dass das Haustier nicht frisst, sich zurückzieht und versteckt oder aufhört zu spielen.
Um ihm den Übergang so angenehm wie möglich zu gestalten, setzt Seidl auf Entspannung: „Gerade bei Trennungen sind viele Gefühle im Spiel. Wenn man hektisch und nervös ist oder herumschreit, überträgt sich das aufs Tier.“ Wichtig sei es daher – auch wenn es schwerfällt – mal zur Ruhe zu kommen.“
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