Geteiltes "Sorgerecht": Getrennte Wege, gemeinsames Tier

Geteiltes "Sorgerecht": Getrennte Wege, gemeinsames Tier
Wenn die Liebe nicht ewig hält, ist oft offen, bei wem das Haustier bleibt. Eine Möglichkeit ist, für das Tier auch nach dem Beziehungsende gemeinsam zu sorgen.

Eine Trennung ist nie leicht wegzustecken. Stressig kann ein neuer Lebensabschnitt aber nicht nur für den Menschen, sondern auch für das Haustier sein.

Oft ist außerdem nicht eindeutig, in welchem Zuhause der Vierbeiner künftig unterkommen soll – vor allem wenn man dem Tier eigentlich nicht Lebewohl sagen möchte. In manchen Fällen wird deshalb schlichtweg das „Sorgerecht“ geteilt. Was dabei zu beachten ist, hat sich der KURIER angesehen.

Das "Sorgerecht"

Anders als bei Kindern, handelt es sich bei Tieren per se eigentlich nicht um ein Sorgerecht. Im Folgenden wird der Begriff dennoch für das Verständnis verwendet.

„Wurde ein Tier gemeinsam während einer Ehe angeschafft, fällt es im Fall einer Scheidung in die Aufteilungsmasse, es zählt somit zum ehelichen Gebrauchsvermögen“, erklärt Rechtsanwältin Nina Engelmayer. Hat jedoch beispielsweise ein Partner das Tier in die Ehe mitgebracht oder es gar geerbt, bleibe das Tier rechtlich im Besitz dieser Person, so Engelmayer.

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