In Österreich sorgt das Thema für deutlich weniger Aufregung, wie ein KURIER-Rundruf zeigt.
"Nur mehr Einzelfälle"
In Wien beispielsweise ist "Oben ohne" in den Bädern der Stadt erlaubt. "Seit der schrittweisen Freigabe von Mitte der 1980er bis zu Beginn der 1990er-Jahre ist jedoch ein deutlicher Rückgang wahrzunehmen. Heute sind nur mehr Einzelfälle, am ehesten noch beim Sonnenbaden auf der Liegewiese zu sehen", sagt der Pressesprecher der städtischen Bäder, Martin Kotinsky.
Wenn man den Oberkörper allerdings beim Schwimmen bedecken möchte, darf man dies nur mit einem Oberteil aus Badestoff. Baumwolle ist nicht erlaubt. "Burkinis" - Badekleider für muslimische Frauen - sind ebenso zugelassen.
Auch Niederösterreichische Freibäder verzichten Großteils auf Verbote. Ausnahme ist das St. Pöltner „Citysplash“, wo man allerdings eine eigene Sonnenterrasse für weibliche Gäste anbietet, die auf ihr Bikini-Oberteil lieber verzichten wollen. Im übrigen wird auf die zahlreichen Badeseen rund um St. Pölten verwiesen, die zum Teil auch über eigens definierte FKK-Bereiche verfügen.
"Noch nie ein Problem"
Kein Oben-ohne-Verbot gibt es hingegen in den beiden Wiener Neustädter Bädern. „Es ist aber auch überhaupt kein Thema bei uns“, heißt es aus dem Rathaus auf KURIER-Nachfrage. Gleiches gilt für das Mistelbacher Weinlandbad. „Da hat es bei uns noch nie ein Problem gegeben, wir haben aber auch keine Vorschriften“, sagt Christoph Gahr, zuständiger Referatsleiter der Stadtgemeinde. In der Badeordnung heißt es nur: „Die Badekleidung ist ortsüblichen Gepflogenheiten anzupassen.“
Da kein Gesetz das Schwimmen ohne Bikinioberteil eindeutig regelt, obliegt ein etwaiges Verbot den jeweiligen Betreibern der Badeanstalten. Im Fall der Stadt Linz ist in den Freibädern das Schwimmen und Sonnen oben ohne erlaubt. "Es gibt keine Regel, die das untersagt", bestätigt ein Bademeister aus dem Linzer Parkbad.
Nacktbaden nicht erlaubt
Auch am Ödter See in Traun kann barbusig unterwegs sein, wer auch immer mag, Nacktbaden ist allerdings untersagt.
Bei der Holding Graz schmunzelt man ein bisschen über die Berliner Variante, eine "Oben-ohne-Erlaubnis“ für Frauen explizit in die Badeordnung zu schreiben. In Graz ist so eine Änderung nicht nötig, denn: Wer „angemessene“ Badekleidung - also keine Unterhosen, sondern fürs Schwimmen erzeugte Badekleidung - trägt, darf ins Wasser.
Neopren und Burkini
Angemessen heißt dann für einen Mann eben Badehose vom Badestringtanga bis zur knielangen Badeshort, für eine Frau Badeanzug, Bikini oder eben auch nur das Höschen des Bikinis, analog zur Badehose des Mannes. Wobei angemessen eine Stilfrage ist – Neoprenanzüge von Frühstartern im kalten Wasser sind ebenso erlaubt wie enganliegende Burkinis.
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