Nur ein Sextäter hat Fußfessel

Nur ein Sextäter hat Fußfessel
Kritik an unterschiedlichen Auflagen für überwachten Hausarrest.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) ist noch nicht verkündet, doch man kann sich das Ergebnis schon ausmalen: Die unterschiedliche Behandlung von Sexualtätern bei der Gewährung der Fußfessel muss unterbleiben. Entweder werden grundsätzlich alle Sexual­delikte ohne Abstufung ausgenommen oder keines.

Nur ein Sextäter hat Fußfessel
Justizministerin Beatrix Karl stell die neue Fußfessel vor, Strafvollzug, Fussfessel, Straftäter, Sexualstraftäter
Der Fall eines Salzburgers, der eine 15-Jährige vergewaltigt hatte, brachte den Stein ins Rollen: Er musste keinen einzigen Tag absitzen, durfte seine Strafe zur Gänze im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen. Der Aufschrei seines Opfers und die öffentliche Empörung veranlassten die damalige Justizministerin Beatrix Karl dazu, die Kriterien für die Fußfesseln zu verschärfen: Seit 2013 müssen Sextäter zuvor die Hälfte der Haftstrafe abgesessen haben.

Ungleichbehandlung

Das betrifft aber nur schwere Fälle wie Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, Missbrauch Unmündiger oder Kinderporno-Verurteilte. Einige Sexualdelikte wie sittliche Gefährdung, Förderung der Prostitution oder Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses durch Erzieher können die Fußfessel ohne diese Auflagen bekommen. Das hält der VfGH für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Für die Höchstrichter ist die Störung der sexuellen Entwicklung von Kindern oder die sexuelle Ausbeutung gleichermaßen gefährlich. VfGH-Präsident Gerhard Holzinger kritisierte, dass die laut Justizministerium erfolgreich und ohne Pannen praktizierte frühere Fußfessel-Regelung ohne Ausnahmen für bestimmte Delikte wegen medialer Aufregung geändert wurde.

Nur ein Sextäter hat Fußfessel
APA13414472 - 26062013 - WIEN - ÖSTERREICH: Präsident Gerhart Holzinger im Rahmen eines Fototermins mit den 14 Verfassungsrichtern am Mittwoch, 26. Juni 2013, am Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER

Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium verteidigte die Verschärfung und die Ausnahmen. Erstere habe man aus dem Blickwinkel der Opfer eingeführt, doch wollte man keinen generellen Fußfessel-Ausschluss für sämtliche Delikte, die auch nur am Rande mit Sex zu tun hätten.

630 in Haft

Daran wird aber wohl kein Weg vorbeiführen. Schon jetzt wird Sextätern praktisch kein Hausarrest mehr zugebilligt: Derzeit sitzen 630 wegen solcher Straftaten Verurteilte in Haft, nur einer (Prostitutionshandel) hat die Fußfessel erhalten. Vor der Verschärfung waren es 31.

Kommentare