NS-Verfahren gegen Schüler, weil sie "Die Welle" nachspielten

„Die Welle“ wurde auch verfilmt. Die Zurndorfer Schüler spielten Geschichte nach
Staatsanwältin im Klassenzimmer: Jugendliche spielen den Film nach, Lehrerin ruft Verfassungsschutz auf den Plan.

In einer 4. Klasse der Neuen Mittelschule Zurndorf im Burgenland wird im Deutschunterricht das Buch „Die Welle“ durchgenommen, anschließend wird der gleichnamige Film vorgespielt. Es geht um das Experiment eines Lehrers in einer US-Highschool im Jahr 1967, das blinden Gehorsam gegenüber einem totalitären System aufzeigen soll, aber aus dem Ruder läuft.

In der burgenländischen Klasse wird „Die Welle“ selbstständig gelesen und bearbeitet, wie die Deutschprofessorin später festhält. Die Thematik wurde „offensichtlich verstanden“, wie die Lehrerin meint. Man habe geplant, im Rahmen des Unterrichtsschwerpunktes „Erörterung“ Unklarheiten bei den Schülern später noch „aufzudecken“.

Pausenspiel

Das mit dem „Aufdecken“ übernahmen dann die Polizei und eine Staatsanwältin, als auch hier etwas aus dem Ruder lief. Einige 13- und 14-jährige Schüler spielten „Die Welle“ in den Pausen nach. Im Gymnastikraum schlüpften manche in die Rolle von SS-Männern, während andere die Rolle der Juden übernahmen. Letztere wurden als „Drecksjuden“ beschimpft, umhergeschubst und in einem Lagerraum für Turngeräte „eingesperrt“.

Unter den Schülern soll sich der knapp 15-Jährige Lenni (Name geändert, Anm.) als „Führer“ herauskristallisiert, den „Hitler-Gruß“ in einen eigenen Gruß seiner Person umgewandelt und auch eingefordert haben.

Ein Mitschüler sagt später aus, man habe sich auf den Kopf klatschen und mit erhobener rechter Hand „Heil Lenni“ sagen müssen. Wer sich weigerte, sei in die sogenannte „Gaskammer“, den Mattenraum hinter dem Gymnastikraum, gesperrt worden.

Das Spiel läuft tagelang in den Pausen, in denen offenbar keine Lehrkraft die Aufsicht führt. Erst weil das Gebrüll immer lauter wird und nach außen dringt, tritt eine Lehrerin auf den Plan und bekommt mit, was da läuft. Zunächst wird zwecks Aufarbeitung von allen beteiligten Schülern ein handgeschriebenes Statement verlangt, das zum Teil einem Geständnis gleichkommt, dann alarmiert die stellvertretende Direktorin die Polizei.

Das Landesamt für Verfassungsschutz nimmt Erhebungen auf und liefert der Staatsanwaltschaft Eisenstadt schon zwei Tage danach einen Bericht. Darin steht, dass niemand verletzt und auch niemand eingesperrt wurde, weil der Mattenraum gar nicht versperrbar ist. Da „kein Anfangsverdacht“ vorliege und „Zweifel gehegt werden, ob die Schüler die Tragweite ihres Handelns erkannt haben“, wurde die Abklärungsphase als abgeschlossen erachtet.

Man vereinbarte mit der Schule zur Aufarbeitung einen Präventionsvortrag durch Kriminalbeamte.

„Großer Blödsinn“

Die Staatsanwältin sah das anders und eröffnete gegen ein halbes Dutzend strafmündige Schüler ein Ermittlungsverfahren wegen NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Gegen die noch nicht 14-Jährigen wurde das Verfahren eingestellt. Schüler wurden als Beschuldigte einvernommen, einer nahm den Wiener Rechtsanwalt Andreas Schweitzer zu den Verhören mit.

Der mutmaßliche Anführer Lenni erklärte, man habe bloß „Die Welle“ nachgespielt: „Es war ein großer Blödsinn. Keiner hat das Ganze ernst genommen.“ Er habe mit dem Nationalsozialismus absolut nichts am Hut, habe sich zur besseren Aufklärung Dokus angesehen, „dabei ist mir regelrecht schlecht geworden“. Von den Lehrern hätte er sich aber gleich im Anschluss an die Präsentation des Filmes mehr Aufklärung erwartet.

Eine Konsequenz für Lenni folgte gleich, er wurde von der Sportwoche ausgeschlossen (siehe Interview unten). Für Anwalt Schweitzer eine Vorverurteilung, für den Bildungsdirektor des Landesschulrates eine pädagogische Entscheidung zum Schutz des Buben.

Das Verfahren ist bis heute nicht eingestellt, passiert ist der Vorfall Anfang März.

Nachgefragt: Bildungsdirektor Zitz im Gespräch

Bald nach den Vorfällen  und dem Beginn des Ermittlungsverfahrens stand die Sportwoche  auf dem Programm. Der Schüler Lenni durfte als mutmaßlicher Anführer nicht mitfahren. Der KURIER sprach mit dem Bildungsdirektor des burgenländischen Landesschulrates, Heinz Josef Zitz, über die Gründe für den Ausschluss und das Ausmaß des ganzen Verfahrens. 

KURIER: Warum durfte ein Schüler – der als mutmaßlicher Rädelsführer galt – nach dem Vorfall nicht auf die Sportwoche mitfahren?

Heinz Josef Zitz: Ich habe diese Entscheidung kurzfristig getroffen, weil von anderer Seite befunden wurde, dass von ihm eine Bedrohung ausgeht.

Was heißt, von anderer Seite?

Es gab Elternbeschwerden, die nicht wollten, dass der Bub mitfährt. Es war zu gefährlich, dass es auf der Sportwoche eskaliert. Bevor da was passiert, habe ich gemeinsam mit dem Landesschulinspektor beschlossen, dass er daheim bleibt. Es war auch wichtig, ihn rauszuhalten. Eltern haben gedroht, das medial zu verbreiten.

Der Anwalt eines Schülers empfindet diese Maßnahme als Vorverurteilung. Sehen Sie das nicht so?

Nein, überhaupt nicht. Das war keine Bestrafung. Eigentlich wollte ich ihn schützen. Jetzt hat er eh schon ein Verfahren und den ganzen Wirbel. Wenn er nicht mitfährt, dann passiert da nichts. Es war eine rein pädagogische Entscheidung, in kurzer Zeit, nicht mit 100 Prozent Information. Ich konnte mit den Eltern keine Vorgespräche mehr führen, die Direktorin war gerade auf Kur.  In dieser Unsicherheit war es besser, er fährt nicht, um das zu beruhigen.

Womöglich hat der Bub selbst das anders empfunden.

Es kann sein, dass er und die Eltern es nicht verstehen. Aber gerade in dieser Causa, die so aufgebläht war,  war es die richtige Entscheidung. Ich bin ja dazu da, die Kinder zu schützen, wir alle wollen Kinder doch nicht verurteilen. Aber ich kenne den Stand des Verfahrens nicht.

Kommentare