Neuer Rekord bei den Wegweisungen

Neuer Rekord bei den Wegweisungen
8637 Personen bekamen ein Betretungsverbot für die eigene Wohnung. Die Ursachen dafür sind vielfältig.

Der Grazer Amokfahrer Alen R. war wohl der prominenteste Fall, der von der Polizei ein Betretungsverbot wegen häuslicher Gewalt auferlegt bekam. Das war drei Wochen, bevor der 26-Jährige durch die Innenstadt der steirischen Landeshauptstadt raste und drei Menschen tötete.

Der Fall aus Graz ist einer von insgesamt 110.524 Fällen von Wegweisungen in den vergangenen 20 Jahren – wenn auch ein völlig untypischer. Denn sehr oft wurde durch die Wegweisung eine Gewalttat erst verhindert.

"Das Gewaltschutzgesetz ist für mich eine Erfolgsgeschichte, an der die Polizei einen wesentlichen Anteil hat", sagt Innenminister Wolfgang Sobotka. Experten sehen das ähnlich (siehe Interview), obwohl heuer ein neuer Rekordwert erreicht wurde. 8637 Personen wurde ein Betretungsverbot für die eigene Wohnung und/oder die Schule des Kindes erteilt. Mehr als 80 Prozent davon waren erwachsene Männer, der Rest betrifft Frauen und Jugendliche.

Rechtsberatung

Vor rund 20 Jahren wurde das Betretungsverbot eingeführt. Ursache dafür waren zahlreiche Mordfälle innerhalb der Familie. Seither wurden die Paragrafen und Rahmenbedingungen mehrfach geändert. Aktuell kann die Polizei ein Betretungsverbot für zwei Wochen verfügen, das bei einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung auf vier Wochen ausgedehnt werden kann. Zuwiderhandlung kann mit 500 Euro Geldbuße bestraft werden. Seit dem Vorjahr müssen die Gefährder auch zwingend zu einer Rechtsberatung. Zwar kamen diese Maßnahme früher schon 98 Prozent der Gewalttäter nach, nun können aber auch die restlichen zwei Prozent notfalls vorgeführt werden.

"Österreich war und ist in Sachen Gewaltschutz ein Vorreiter in Europa und hatte als einer der ersten europäischen Staaten die Möglichkeit zur Verhängung eines Betretungsverbotes bei Gewalt im häuslichen Bereich", sagt Sobotka zum KURIER. "Jedes einzelne Betretungsverbot hat dazu beitragen, das Dunkelfeld bei Gewalt im privaten Bereich zu verkleinern."

Weniger Mordfälle

Im Innenministerium geht man davon aus, dass der Rückgang bei den Tötungsdelikten wegen Beziehungsstreitereien durch das Betretungsverbot gesenkt werden konnte. Tatsächlich gab es in Wien etwa in den Neunziger-Jahren jährlich rund 50 Mordfälle, in den vergangenen Jahren waren es meist unter 20, im Jahr 2014 sogar nur neun.

Dass es mehr Wegweisungen gibt, führt die Polizei auch auf die immer bessere Schulung der Beamten zurück. Tatsächlich wurden Betretungsverbote zu Beginn fast nur in den Städten ausgesprochen, da dies im ländlichen Raum vergleichsweise schwierig war. Denn die Beteiligten wurden rasch zum Ortsgesprächsthema Nummer eins.

Im Innenressort sind die Ursachen für den neuen Rekord deshalb auch "multikausal". So sinke etwa auch die Hemmschwelle für Opfer, ihren Peiniger anzuzeigen. Ähnlich sieht es die Expertin Maria Schwarz-Schlöglmann: "Gewalt hat es immer gegeben, aber das Verständnis, was Gewalt ist, hat sich geändert."

Maria Schwarz-Schlöglmann, die Vorsitzende des Bundesverbandes der Gewaltschutzzentren, analysiert im Gespräch mit dem KURIER die neuen Zahlen bei den Wegweisungen.

KURIER: Warum gibt es heuer einen Rekord an Wegweisungen?

Schwarz-Schlöglmann: Es ist eine Entwicklung über die Jahre, die Zahlen haben sich auf hohem Niveau eingependelt, steigen tendenziell aber immer noch an. Das Bewusstsein bei Polizei und Justiz hat zugenommen und das Gesetz wird bei alltäglicher Beziehungsgewalt immer konsequenter angewendet.

Steigt die Gewalt?

Das würde ich sehr vorsichtig sehen. Gewalt hat es immer in großem Ausmaß gegeben, das ist kein neues Phänomen. Es ist nur das Tabu immer mehr weggebrochen. In den 20 Jahren hat sich auch das Verständnis von Gewalt verändert. Früher waren das nur blaue Flecken, nun ist auch psychische Gewalt und Stalking vermehrt Thema. Auch die Beziehungsgewalt als solche ist als "Fortgesetzte Gewaltausübung" zum Straftatbestand geworden. Es gibt mehr strafbare Handlungen, die auch angezeigt werden können. Seit 2016 ist auch die Strafbarkeit von sexueller Belästigung ausgeweitet worden. Und es kommt bald die Belästigung in der Gruppe dazu.

Das klingt, als ob die Zahlen noch weiter steigen werden?

Sie sind schon auf relativ hohem Niveau. Es wird weiter zunehmen, aber sicherlich weniger stark. Es kommen außerdem immer neue Bereiche dazu, seit 2013 gilt der Schutz etwa auch im Schulbereich.

Sind Sie zufrieden mit dem Gesetz so wie es jetzt ist oder sind noch weitere Änderungen notwendig?

Wir haben ein eigenes Juristenforum, das laufend an Reformvorschlägen arbeitet. Ein Betretungsverbot für den Arbeitsplatz wäre sinnvoll. Die Diskussionen dazu werden bereits mit der Polizei und dem Innenministerium geführt.

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