Neuer Prozess für Hannes Kartnig

Es wird wieder ein Medienrummel um Hannes Kartnig herrschen: Das Grazer Straflandesgericht muss einen kleinen Teil seines Prozess schon wieder neu verhandeln, zum bereits dritten Mal.
Oberster Gerichtshof hob Betrugsstrafe auf das Grazer Gericht muss zum dritten Mal verhandeln.

Das Grazer Straflandesgericht bekommt demnächst wieder einmal den Akt Hannes Kartnig zurück um erneut gegen den ehemaligen Präsidenten des SK Sturm zu verhandeln: Der Oberste Gerichtshof hat vor Kurzem jenes Betrugsurteil teilweise aufgehoben, bei dem der 63-Jährige sieben Monate Gefängnis ausfasste. Damit muss der Punkt völlig neu vor einem Schöffensenat verhandelt werden.

Das ist dann schon das dritte Mal.

Es geht um 72.000 Euro, die der SK Sturm Graz der Bundesliga und dem steirischen Fußballverband vorenthalten haben soll: Durch manipulierte Ticketabrechnungen seien die Mitgliedsbeiträge zwischen 1998 und 2004 reduziert worden, rechnete ein Gutachter aus. So sollten die Schwarzzahlungen an die Spieler verschleiert werden. Das gilt als Betrug und hat bei einer Schadenssumme von mehr als 50.000 Euro einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft.

Befragungsrecht

Allerdings konnte einer der Gutachter beim zweiten Prozessanlauf im November 2014 nicht mehr zu seiner Expertise befragt werden, er war vor Beginn gestorben. Weil Kartnig so aber das fundamentale Befragungsrecht im Prozessverfahren genommen wurde, hob der OGH die Strafe auf, bestätigt Anwalt Roland Kier. Der OGH kam damit seiner Nichtigkeitsbeschwerde durch.

Die Grazer Justiz muss diesen Verfahrensteil nun neu behandeln und einen dritten Richter damit befassen. Zuvor könnten Staatsanwaltschaft oder Gericht selbst einen Sachverständigen beauftragen, um die Schadenshöhe zu berechnen. Darauf könnte die Justiz aber auch verzichten und einen geringeren Schaden annehmen: Unter 50.000 Euro sinkt der Strafrahmen auf bis zu maximal sechs Monate Haft.

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gericht,katnik,18-11-2014

Haftantritt

Kartnig verbüßt derzeit noch eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung von 15 Monaten als Freigänger, er arbeitet tagsüber bei einer Werbemittelfirma. Rechtskräftig sind auch weitere drei Jahre Haft wegen versuchten Betruges am Land Steiermark. In welcher Justizanstalt er diese drei Jahre Haft verbüßen muss, steht noch nicht fest.

Die Aufforderung zum Haftantritt hat er aber bereits erhalten; die Generaldirektion für den Strafvollzug entscheidet demnächst, welches Gefängnis infrage kommt. Es dürfte aber anzunehmen sein, dass Kartnig in der Justizanstalt Graz-Jakomini bleibt.

Zum Betrugsvorwurf an Bundesliga und Fußballverband war der Ex-Präsident in den beiden früheren Prozessen aber nicht geständig: "Ich habe gewusst, dass es Schwarzzahlungen gegeben hat. Aber dass der Verband geschädigt worden ist, nicht." Er könne nicht gestehen, was er nicht gemacht habe, beteuerte der 63-Jährige im Vorjahr vor Gericht.

Gestanden hat dagegen der frühere Vereinssekretär von Sturm und seinen Ex-Chef damit schwer belastet. Für ihn hat das OGH-Erkenntnis übrigens auch immense Bedeutung: Auch seine Verurteilung zu fünf Monaten bedingter Haft wurde aufgehoben, auch er muss erneut vor Gericht. Geht die Justiz aber von weniger als 50.000 Euro Betrugsschaden aus, wäre das Delikt in seinem Fall allerdings verjährt.

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