Neue Regeln: "Wohnzimmertest" reicht nicht für Friseurbesuch
Ab Montag ist wieder mehr erlaubt, aber unter strengen Auflagen. Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den neuen Corona-Regeln.
03.02.21, 05:00
Die Lockerungen und Verschärfungen des Lockdowns müssen erst noch in eine Verordnung gegossen werden. Einiges ist aber schon klar.
- Ist ein Tagesausflug über die Grenze erlaubt, z. B. nach Italien? Dort sind ja zum Teil Lokale wieder offen.
Theoretisch ja, praktisch machen die Begleitumstände doch eher keinen Appetit darauf. Italien erlaubt zwar die Einreise auch ohne negativen PCR-Test, wenn man das Land binnen 36 Stunden wieder verlässt. So gesehen würde das zum Essen gehen reichen. Aber laut Sozialministerium ist die Einreiseverordnung auch für Tagesausflügler in Kraft: Bei der Rückreise nach Österreich gilt Quarantänepflicht für zehn Tage. Vor dem 8. Februar noch mit der Option des Freitestens nach fünf Tagen, danach könnte es diese Möglichkeit nicht mehr geben. Weiterhin gilt die seit 15. Jänner bestehende Pflicht, sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren.
- Apropos Essen: Darf man nun wieder Freunde zu Hause bekochen?
Im Prinzip ja. Es gilt wieder die erweiterte 1 plus 1-Regel: Zwei Haushalte dürfen einander in einer Wohnung treffen, wenn auch nicht mehr als vier Erwachsene zeitgleich. Allerdings ist da ein Haken: Nachts gelten die nun schon bekannten Ausgangsbeschränkungen. Eine Essenseinladung bei Freunden fällt nicht unter die Gründe, seinen Wohnbereich nach 20 Uhr zu verlassen. Nach dem Besuch darf man aber freilich auch nach 20 Uhr heimgehen.
- Welche Art Tests sind vor dem Friseurbesuch nötig?
Möglich sind Antigen- und PCR-Tests. Sie dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, der Name des Kunden muss darauf von einer befugten Person bestätigt werden, die zur Testabnahme befähigt ist (Arzt, Apotheker, Sanitäter z.B. bei Teststraßen oder Firmentests). Sie können auch aus einem Labor direkt stammen. Nicht erlaubt sind die „Wohnzimmer-Selbsttests“.
- Mehr als 200.000 Österreicher sind geimpft. Müssen sie sich vor dem Haare schneiden auch testen lassen und Maske tragen?
Ja, müssen sie. Für geimpfte Personen gibt es keine Ausnahme. Das Gesundheitsministerium begründet: Es sei noch nicht definitiv nachweisbar, wie stark eine Impfung vor der Übertragung des Virus schütze. Die Vakzine schützten in erster Linie den Geimpften vor Ansteckung.
- Gilt die Testpflicht auch für Menschen, die eine Infektion überstanden haben?
Nein, großteils nicht: Wer in den vergangenen sechs Monaten mit Covid-19 infiziert war und einen entsprechenden ärztlichen Nachweis (z. B. den Quarantänebescheid) hat, ist von der Testpflicht ausgenommen.
- Was gilt für Kinder?
Kinder unter zehn Jahren brauchen beim Friseur keinen eigenen Test, nur ihre Begleitperson. Ab zehn Jahren ist auch für sie ein Test nötig.
- Wer prüft, ob negativer Test oder Infektionsnachweis vorliegen?
Laut Regierung der Betreiber. Ein Friseur darf einen Ausweis verlangen, um Namen des Testzettels und Kunden zu prüfen. Schwerpunktkontrollen durch Gesundheitsbehörden oder Polizei sind auch möglich.
(kurier.at, eh)
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