Nazi-Tattoos im Freibad: Angeklagter entkam Polizei und ging nochmal schwimmen

Archivfoto aus 2001: Rechtsradikaler bei einem NPD-Aufmarsch in Deutschland.
Während die Polizei den Innviertler suchte, ging dieser offenbar ein weiteres Mal völlig unbehelligt ins Braunauer Freibad.

Am kommenden Dienstag muss sich jener Innviertler vor dem Landesgericht Ried wegen Wiederbetätigung (Paragraf 3 Verbotsgesetz) verantworten, der am 9. Juli im Freibad in Braunau seine Nazi-Tattoos zur Schau gestellt hat. So weit, so bekannt.

Doch wer einen Blick auf den Verhandlungsspiegel des Landesgerichts wirft, der kann durchaus verwundert sein. Denn der Angeklagte war demnach nicht nur am 9. Juli im Schwimmbad, sondern auch am 15. Juli. 

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