Zu einem Zeitpunkt, als ihn die Polizei suchte, stellte er völlig ungehindert erneut Tätowierungen wie Sturm 18 – 18 als Abkürzung der Buchstaben für Adolf Hitler - einen lachenden Totenkopf mit SS-Stahlhelm, oder Blut und Ehre, den Leitspurch der Hitlerjugend, zur Schau.
Dies bestätigt auch Alois Ebner, Leitender Staatsanwalt Ried auf KURIER-Nachfrage: "Ein Bademeister hat den Angeklagten am Sonntag darauf erkannt, ihn angesprochen und aufgefordert zu gehen." Diesem Ansuchen soll der Mann auch nachgekommen sein.
Polizei zog unverrichteter Dinge ab
Besonders brisant: Am 9. Juli war die Polizei noch in das Schwimmbad gerufen worden, nachdem ein Polizist aus Deutschland seine österreichischen Kollegen wegen der verbotenen Tätowierungen alarmiert hatte. Die Beamten rückten zum Bad an, betraten dieses aber nicht. Aus einsatztaktischen Gründen.
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Danach war der Mann laut Polizei nicht auffindbar. Jener Mann, der am Sonntag nach seinem ersten Bad, ein zweites Mal völlig unbehelligt im selben Bad auftauchte.
Vonseiten der Exekutive hieß es über Tage, man suche einen Unbekannten, wenig später einen Amtsbekannten. Wie KURIER-Recherchen ergaben, handelte es sich aber vielmehr um einen alten Bekannte der Polizei.
Verbotsgesetz-Verstoß mit 16
Der 32-Jährige ist bereits drei Mal nach dem Verbotsgesetz vorbestraft. Die erste einschlägige Vorstrafe gab es bereits im Alter von 16 Jahren. Daneben hat der Beschuldigte laut KURIER-Recherchen neun weitere Vorstrafen.
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Jener Bademeister, der den Mann am 15. Juli erneut aufgefordert hatte, das Freibad zu verlassen, soll auch am Dienstag zu Wort kommen. Brisant wird der Prozess auch deswegen, weil auch die Blut und Ehre Tätowierungen des Mannes angeklagt sind.
Zur Erklärung: Wer verfassungswidrige Tätowierungen mit Motiven aus der Zeit des Nationalsozialismus trägt, macht sich in Österreich unmittelbar strafbar, wenn diese im öffentlichen Raum zur Schau gestellt werden. Darunter fallen etliche NS-Symbole, nicht aber der "Blood and Honour" bzw. Blut und Ehe-Schriftzüge. Dessen Zurschaustellung ist zwar in Deutschland, nicht aber in Österreich strafbar.
Die Staatsanwaltschaft Ried hat sich dennoch dazu entschlossen, diese anzuklagen.
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Gegen jene Beamten, die am 9. Juli im Bad nicht einschritten, ermittelt übrigens weiterhin das Bundesamts für Korruptionsprävention und Bekämpfung - kurz BAK.
Ausziehen vor der Polizei
Der Angeklagte selbst, bestritt bis zuletzt im Bad gewesen zu sein. Die Polizei will dies eindeutig widerlegt wissen. Denn bei seiner Festnahme musste der Innviertler seinen Oberkörper entblößen. Und das, was der bayerische Polizist seinen österreichischen Kollegen beschrieben hatte, dürfte sich dabei sehr eindeutig wiedergefunden haben:
"Das Tattoo ist uns gleich aufgefallen, da es entsprechend groß war. Auf seinem rechten Arm hatte er einen SS-Totenkopf und in der Stirn dieses Totenkopfes waren zwei Runen und damit quasi das Zeichen der Waffen-SS. Darunter Schriftzüge wie ‚Blut und Ehre‘."
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