Nashorn und Giraffe als Haustiere nicht erlaubt

Nashörner dürfen nicht privat gehalten werden.
Was man in Wien alles (nicht) darf. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Wien ist die lebenswerteste Stadt der Welt. Damit das so bleibt, gibt es eine Reihe von Verordnungen. Diese gehen weit über das Essverbot in U-Bahnwaggons hinaus.

Nicht erlaubt und trotzdem ein Problem sind Verunreinigungen des öffentlichen Raums. Gackerl ohne Sackerl oder weggeworfene Zigarettenstummeln können sogar zur Anzeige führen. Teuer ist in Wien das Falschparken und Schwarzfahren. Besonders, da Parksheriffs und Schwarzkappler immer wie aus dem Nichts auftauchen, wenn man „ausnahmsweise“ vergessen hat.

Diese Verbote sorgen für Ärger, sind aber seit Langem Teil des städtischen Zusammenlebens. Jünger ist das Verhüllungsverbot. Neben dem Verbot der Burka brachte das Gesetz aber vor allem Unsicherheiten in Bezug auf Verkleidungen oder Schals.

Sommer als Verbotszeit

Aufgrund der Hitze gibt es in Wien zur Zeit ein Grillverbot. Allgemein ist Grillen im öffentlichen Raum nur an dafür vorgesehenen Grillplätzen erlaubt. Lagerfeuer sind nicht gestattet. Das gilt auch für Camper, zumal das Zelten in Wien außerhalb von Campingplätzen verboten ist. Schade, mag sich mancher bei einem Blick in die herrlich grünen Wiener Parks denken – gleichzeitig aber wenig überraschend: Im Volks- und Burggarten sowie dem Schlosspark Schönbrunn ist bereits das Betreten des Rasens an manchen Stellen untersagt. Bei Schneefall ist dort zudem das Langlaufen und Skifahren nicht erlaubt.

Wer den aktuell hohen Temperaturen im Freibad entkommen will, sollte die Badevorschriften beachten: Ein Burkini ist mancherorts zu viel, FKK hingegen zu wenig. Mit Nacktheit ist das generell so eine Sache: Ausdrücklich verboten ist sie nicht, die Grenze zur Anstandsverletzung ist jedoch fließend. Eindeutig untersagt ist hingegen öffentliches Urinieren. Wer das dennoch tut, dem droht eine Geldstrafe.

Bei Urlaubsandenken in Form lebender Tiere gilt es nicht nur die Einfuhrbestimmungen zu beachten, sondern auch die Tierhaltungsverordnung. Untersagt ist es etwa, die eigenen vier Wände mit einem Bären, einem Nashorn oder einer Giraffe zu teilen.

Neben Bestimmungen für die Haltung existieren auch welche für die Bejagung von Tieren. Fischer in Wien dürfen zum Beispiel keine lebenden Wirbeltiere als Köder verwenden. Ebenso wenig Schusswaffen, elektrischen Strom oder Sprengstoff. Von Feuerwerksraketen ist nicht dezidiert die Rede, allerdings ist deren Zündung im Ortsgebiet ohnehin untersagt. Ob sich die Leute daran halten ist – wie bei allen Verboten – eine andere Frage.

Markus Strohmayer

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