Nach Zugscrash: Landes-Eisenbahndirektor muss in Pension

Der Unfall forderte zwei Todesopfer
Zwei Tote: Sicherheitsbescheinigung des Verkehrsministeriums wurde aufgehoben

Das Zugsunglück mit zwei Toten auf der so genannten Übelbacherbahn bei Deutschfeistritz hat nun ernsthafte Konsequenzen. Die steirischen Landesbahnen werden mehr oder weniger aufgelöst, deren Direktor Helmut Wittmann im Mai mit 62 Jahren in die vorzeitige (Korridor-)Pension geschickt.

Außerdem wurde die vom Verkehrsministerium ausgestellte Sicherheitsbescheinigung im Dezember auf lediglich ein Jahr befristet – üblich wären fünf Jahre. Doch selbst dagegen gibt es Einsprüche und Widerstand des Arbeitsinspektorates. Zuletzt war das erfolgreich. "Die Landesbahn besitzt derzeit keine rechtgültige Sicherheitsbescheinigung", heißt es im Büro von Verkehrsminister Gerald Klug gegenüber dem KURIER.

Denn die Probleme sind vor allem arbeitsrechtlicher Natur als dass es auf der Strecke unmittelbare Gefährdungen gebe.

Seit Jänner "im Urlaub"

Wittmann ist seit Jahresbeginn "im Urlaub". Seitens des Landes wird das allerdings nicht als "Beurlaubung" betrachtet, sondern: "Er hat einen Urlaubsrückstau, den er jetzt abbaut und danach in den Ruhestand geht", sagt Ronald Kiss, Aufsichtsorgan der Landesregierung bei den Landesbahnen. Kiss wurde im September als "Aufpasser" Wittmann zur Seite gestellt.

Der laufende Betrieb soll nun durch die Steiermarkbahn GmbH weitergeführt werden, die direkt dem Land untersteht. Über die Konstruktion der beiden Bahnen dürfte sich kürzlich auch das Bundesverwaltunsgericht gewundert haben, denn die innere Organisation der beiden Unternehmen ist weitgehend ident. So ist der Landesbahndirektor auch Geschäftsführer, der Betriebsleiter und die Sicherheitsfachkraft sind Betriebsleiter und Sicherheitsfachkraft. Auch die Triebfahrzeugführer sind für beide Unternehmen tätig, das Personalmanagement werde offenbar gemeinsam betrieben.

Die Landesregierung will jedenfalls Personen- oder Güterverkehr künftig in der GmbH haben. Das bringe eine "klare Verantwortlichkeit" durch den Geschäftsführer; das war in der bisherigen Konstruktion nicht so deutlich. Liquidieren kann man die zweite Landesgesellschaft aber nicht: Es gibt noch Beamte bei den steirischen Landesbahnen, deren Dienstverträge nicht so ohne weiteres in eine GmbH transferiert werden können. Verliert diese die Sicherheitsbescheinigung am Ende völlig, könnte es noch problematischer werden.

Zähe Untersuchung

Interessant wird sein, was der Untersuchungsbericht des Verkehrsministeriums zu Tage fördert. Doch dort scheint man es nicht eilig zu haben, der letzte Unfallbericht beleuchtet einen Vorfall, der mehr als zwei Jahre zurückliegt. Dazwischen gab es rund ein halbes Dutzend Vorfälle auf der Schiene, die bis heute nicht restlos geklärt sind.

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