Nach Hundebiss: Neues Gesetz wird präsentiert

Nach Hundebiss: Neues Gesetz wird präsentiert
Verschärfung wird noch im heurigen Jahr beschlossen. Hundeexperte begrüßt die Novellierung

Nächste Woche soll es laut KURIER-Informationen so weit sein. Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) will Änderungen im Wiener Tierhaltegesetz präsentieren. „Wien hat bereits elf Novellen zur Verschärfung des Tierhaltegesetzes in den letzten Jahren gemacht und arbeitet nun mit Hochdruck – gemeinsam mit der Polizei – an einem weiteren, sehr umfassenden Maßnahmenpaket zur weiteren Verschärfung. Diese 12. Novelle wird noch dieses Jahr beschlossen“, heißt es aus ihrem Büro.

Gespräche zwischen der Stadträtin und dem Wiener Polizeipräsidenten Gerhard Pürstl hat es in den vergangenen Wochen bereits gegeben. Auch andere Experten, wie die Wiener Tierschutzombudsstelle, waren in den Prozess eingebunden. Im Raum steht eine generelle Maulkorbpflicht sowie Alkoholkontrollen für Halter von Listenhunden. Im KURIER-Gespräch vor zwei Wochen hatte die Tierschutz-Stadträtin bereits bekräftigt, dass die Änderungen mit “Alkoholkontrollen einhergehen“ müssen.

Waris als Anstoß

Den Stein ins Rollen hatte der tödliche Hundebiss in Wien-Donaustadt gebracht. Der einjährige Waris war am 10. September von einem 47 Kilo schweren Rottweiler attackiert worden und erlag den schweren Verletzungen. Rüde Joey war zum Zeitpunkt angeleint, hatte aber keinen Beißkorb auf. Laut Wiener Tierhaltegesetz wäre bei einem Listenhund in einem stark frequentierten Gebiet aber beides notwendig gewesen. Die Hundebesitzerin hatte noch dazu 1,4 Promille im Blut.

Die Familie von Waris forderte im KURIER-Gespräch eine Novellierung: „Wir wünschen uns härtere Gesetze und Strafen. Wenn das nicht passiert, dann wird wer anderer einen Menschen verlieren. Und das möchte keiner.“

Der Österreichische Rottweilerclub (ÖRK) begrüßt die bevorstehenden Änderungen ebenfalls. Vorsitzender Harald Zehetner setzt sich für eine generelle Maulkorbpflicht ein. „Es wäre sinnvoll, wenn das durchgezogen würde. Jeder größere Hund kann eine Bissverletzung herbeiführen, genauso wie ein kleiner. Es wäre für Mensch und Hund sicherer“, sagt Zehetner. Dass auch eine Promillegrenze für Hundebesitzer im Raum steht, sieht der Hundeexperte positiv. „Es wäre jedoch schwer exekutierbar“, meint er.

„Schwer exekutierbar“

Dass im konkreten Fall der alkoholisierte Zustand der Hundebesitzerin Einfluss auf den Rottweiler hatte, ist für ihn unumstritten. „Die Autorität war von ihr nicht gegeben. Jeder Hund reagiert negativ auf Alkohol. Alkohol und ein großer Hund ist noch dazu ein absolutes No-Go“, sagt er.

Der ÖRK feiert bald sein 100-jähriges Bestehen. Zehetner besitzt seit über 40 Jahren Rottweiler und ist Vater von drei Kindern. „Ein Rottweiler ist, wenn er richtig gezüchtet wurde, ein absoluter Familienhund. Er hat keine Aggression und ist umgänglich“, erklärt er.

Maulkorbpflicht für Hunde gefordert

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