Mutter und Großmutter in Graz nach Tod von Säugling verurteilt
Ein Elternpaar sowie die Großmutter eines Säuglings, der im Sommer 2020 in Graz offenbar verdurstet und gestorben ist, haben sich am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Alle drei bekannten sich nicht schuldig, die Verteidigung sprach von anderen Todesursachen. Mutter und Großmutter wurden dennoch zu neun bzw. sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Vater wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Familie vor, dem am 26. Juni geborenen Kind nach der Entlassung aus dem Spital im Juli 2020 "zu wenig Flüssigkeit zugeführt" zu haben. Dadurch sei der Säugling ausgetrocknet und am 23. Juli am Weg bzw. im Spital gestorben. Da die Kindesmutter nach dem Kaiserschnitt selbst mehrmals wegen der Gefahr einer Sepsis in Behandlung war, haben sich zu Hause der Vater sowie die Großmutter um den Buben gekümmert und ihn gefüttert. "Niemanden will aufgefallen sein, dass das Baby zu wenig Nahrung und Flüssigkeit aufnahm", schilderte der Ankläger im Eröffnungsplädoyer.
Hilfe kam zu spät
Als die Mutter wieder vom Krankenhaus nach Hause kam und der Zustand des Babys schlecht war, sei sie mit ihm ins Spital gefahren. Am Weg dort hin soll sie bemerkt haben, dass der Kleine stirbt, sagte der Staatsanwalt. Die gesetzten Maßnahmen im Krankenhaus waren dann "vergeblich". Der Bub starb vier Wochen nach der Geburt mit etwa einem halben Kilo Gewicht weniger als bei der Geburt. "Der Zustand muss sich über mehrere Tage entwickelt haben", ist der Ankläger überzeugt und meinte weiter, dass der schlechte Zustand "für jede normal mit einem Säugling betraute Person bemerkbar gewesen" sei.
Ganz anders sehen das die Verteidiger der Eltern und der Großmutter. Alle drei Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Es bestehe kein kausaler Zusammenhang mit dem Tod des Kindes. Es sei aus anderen Gründen gestorben, ist Anwältin Karin Prutsch überzeugt: "Die Mutter hatte schon in der Schwangerschaft eine Infektion, auch beim Kaiserschnitt. Und es bestand daher ein hohes Risiko einer Neugeborenen-Sepsis." Die Symptome des Kleinen hätten darauf hingedeutet. Typisch dafür sei ein "sehr schneller Krankheitsverlauf vom scheinbar gesunden hin zum todkranken Kind".
Nichts bemerkt
Neben dem Sepsis-Verdacht wies die Verteidigerin auch darauf hin, dass das Baby eine angeborene Nierenerkrankung gehabt habe: "Das hätte den Ärzten auffallen müssen." Zudem habe die Mutter Medikamente nehmen müssen, die sich über die Muttermilch negativ auf die Gesundheit des Kindes ausgewirkt hätten. Die Angeklagte selbst sei "nahe an einer Sepsis" gewesen, die Werte seien pathologisch gewesen. Dennoch habe offenbar niemand vom Stillen abgeraten. Prutsch kritisierte auch, dass "nicht einmal die Fachkräfte im Spital es geschafft haben, das Kind zu stabilisieren und aufzupäppeln". "Die Mutter hat alles versucht" und der Vater habe sich - aus Angst, das Kind mit Corona zu infizieren - möglichst ferngehalten, so die Verteidigerin.
Die Mutter gab bei der Befragung an, dass der Gesundheitszustand des Babys ihrer Ansicht nach bis zwei Tage vor dem Tod "normal" war: "Als ich gemerkt habe, dass etwas nicht stimmt, bin ich sofort ins Spital." Der berufstätige Vater gab an, dass er den Kleinen nur zweimal gehalten habe, immer mit FFP2-Maske, damit er ihn nicht mit Corona infizieren könne. Er schlief auch in einem anderen Zimmer als Mutter und Kind.
Manchmal bereitete er aber das Fläschchen für den Säugling vor - und habe sogar mehr als auf der Packung empfohlen gefüttert: "Ich hatte nie das Gefühl, dass das Kind zu wenig zu essen und zu trinken hatte." Er merkte aber auch an, dass er im Spital die Ärzte auf eine Beule am Bauch des Kleinen hinwies und das von den Spitalsmitarbeitern als "normal" und als Blähung abgetan wurde. Er habe auch erwähnt, dass seine Frau das Kind trotz der Infektion stillt: "Sie sagten, das soll sie weiter machen, es sei ja Muttermilch."
Die Großmutter gab vor Gericht an, dass sie sich immer dann um das Kind gekümmert hat, wenn ihre Schwiegertochter wegen der Kaiserschnittwunde im Spital war. Sie habe die Empfehlungen der Eltern befolgt und ihnen auch gesagt, wenn ihr etwas seltsam vorkam. So habe sie etwa der Mutter am Tag vor dem Tod des Buben gesagt, dass er sehr wenig Appetit gehabt habe. Sie betonte, dass sie selbst fünf gesunde Kinder aufgezogen habe.
Kein Kunstfehler
Die Gutachter waren sich jedoch einig: Das Baby starb nach einer Austrocknung an einem Herzversagen. Die "hochgradige Austrocknung" sei klar erkennbar gewesen und zwar durch tief in den Höhlen liegende Augen, hervortretende Rippen und stehende Hautfalten. Zudem wurde von der Gerichtsmedizin eine "äußerst dünne Unterhautfettschicht" festgestellt, auch Fettlager in den Nieren, die meist als letzte Reserve vom Körper genutzt werden, waren praktisch aufgebraucht. "Die massive Austrocknung führte zum Tod", sagte einer der Gutachter. Ärztliche Fehlleistungen seien nicht ersichtlich. Der schlechte Ernährungszustand des Buben "hätte den Eltern auffallen müssen". Spätestens ab Ende der zweiten Lebenswoche sei die Unterversorgung auch für einen medizinischen Laien sichtbar gewesen.
Die Richterin wies weitere Beweisanträge und Gutachtenswünsche der Verteidigung ab und verurteilte die Mutter zu neun Monaten Haft, die ihr vorerst bedingt nachgesehen werden. Die Großmutter wurde zu sieben Monaten Haft, ebenfalls bedingt, verurteilt. Der Vater wurde freigesprochen, weil er sich zum Schutz des Kindes vor einer Corona-Ansteckung weitgehend ferngehalten hatte. Sowohl die Mutter als auch die Großmutter kündigten volle Berufung an. Der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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