Wegen Mordversuchs angeklagt ist ein 18-jähriger nordmazedonischer Stallbursche, der ohne jegliche Vorwarnung zugestochen haben soll. „Es war nicht absichtlich, ein Unfall. Sie ist mir ins Messer gelaufen“, lautet eine der vielen verschiedenen Versionen des Angeklagten.
Die Klinge durchstieß den Rippenbogen, drang in die Lunge ein, durchtrennte die Schulter- und Nackenmuskulatur. „Mein einziger Gedanke war: Fliehen“, schilderte das Opfer am Dienstag in Wiener Neustadt sichtlich mitgenommen vor den Geschworenen.
Nach einer Reihe von Messerstichen „bin ich Richtung Tür hingefallen, er hat sich über mich gebeugt und hat am Hals zu schneiden begonnen. Ich bin am Rücken gelegen und hatte eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben.“ Plötzlich habe er von ihr abgelassen und sei in den Nebenraum gegangen, um sich die blutverschmierten Hände zu waschen.
Da erwachten in der 38-Jährigen nochmals alle Lebensgeister. Sie zog sich mit „letzter Kraft“ am Türgriff hoch und schleppte sich zum Auto. „Dann habe ich schon die Schritte hinter mir gehört, dass er mir nachläuft“. Er habe noch an der Wagentür gerissen, als sie auf das Gas stieg.
Doch das Martyrium war damit immer noch nicht vorbei. An der Bundesstraße hatte der Angreifer das Opfer eingeholt. Genau in diesem Moment war Peter Klar auf der Straße auf dem Nachhauseweg. Der Notarzt, Intensivmediziner und Bürgermeister von Laab im Walde sah den Mann mit dem Messer und aktivierte sofort das Blaulicht, das er als Notarzt und First Responder im Wagen hatte. Der Täter suchte sofort das Weite.
„Es war sehr knapp“, kann sich der Notarzt noch an die lebensgefährlichen Verletzungen der Frau erinnern. Mit Spezialkompressen stillte er die Blutungen.
25 Minuten nach der Attacke war die 38-Jährige mit dem Hubschrauber bereits am Weg ins Uni-Klinikum St. Pölten auf den OP-Tisch.
Der psychiatrische Sachverständige attestiert dem 18-Jährigen eine geistige und seelische Abartigkeit, weitere Gewalttaten seien zu befürchten. Deshalb beantragte die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Stallbursche wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentare