Möglicher Anschlag: "Die Pride kommt nicht einmal im U-Haft-Beschluss vor"
"Tatbegehungsgefahr“ ist auf dem U-Haft-Beschluss der beiden jungen Männer angekreuzt. Einer ist 14, der andere 17 Jahre alt. Ihnen wird vorgeworfen, einen Anschlag auf die Pride-Parade am vergangenen Wochenende in Wien geplant zu haben – der KURIER berichtete.
Der U-Haft-Beschluss des Landesgerichts St. Pölten verweist in erster Linie auf Chats in einer radikalen Telegram-Gruppe. Doch umgehend kommt Kritik – konkret vom Anwalt des 14-Jährigen Wieners mit tschetschenischen Wurzeln, Andreas Schweitzer.
Der Anwalt sieht darin den Versuch der Ermittler, den umstrittenen Bundestrojaner zu installieren, nennt die Ermittlungen ein "reines Politikum".
"Das Wort Pride kommt in Zusammenhang mit meinem Mandanten gar nicht vor", kritisiert Schweitzer. Auch beim 17-Jährigen sei die Regenbogenparade nur am Rande ein Thema. "Wie schlagkräftig die Argumente im Beschluss dafür sind, ist fraglich", sagt der Anwalt.
Wie berichtet, war nur eine Stunde vor Beginn der Pride am Wochenende (300.000 Menschen feierten am Ring) die Cobra ausgerückt um drei Verdächtige zu verhaften. Eben den 14-Jährigen Wiener und zwei Brüder aus St. Pölten. Einer von ihnen wurde allerdings wenig später wieder auf freien Fuß gesetzt.
Bei den Hausdurchsuchungen wurden unter anderem eine Axt, Säbel, Messer und Airguns (die aussehen, wie echte Waffen, Anm.) sichergestellt.
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