Mit Motorsäge auf Sohn losgegangen: 20 Monate Haft

Mit Motorsäge auf Sohn losgegangen: 20 Monate Haft
Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Ein steirischer Landwirt ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen Nötigung, versuchter schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung von einem Schöffensenat zu 20 Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann soll heuer im Frühjahr mit einer Motorsäge auf seinen Sohn losgegangen sein, außerdem drohte er, die ganze Familie umzubringen. Der 67-Jährige war teilweise geständig.

Dem Angeklagten fehlt nach einem Unfall der linke Arm. Bei seiner Attacke mit der Motorsäge soll er seinem Sohn gedroht haben, dieser werde jetzt sehen, "wie das mit nur einem Arm ist". Der junge Mann konnte sich in Sicherheit bringen, sein Bruder nahm dem Vater die Säge weg. "Ich wollte nur eine leichte Verletzung machen", meinte der Angeklagte. Vorausgegangen war ein Streit um Weinstöcke, der Sohn soll dabei dem Vater leicht auf den Hinterkopf geschlagen haben. "Das hätte ich mich nie getraut, die Eltern zu schlagen", klagte der Beschuldigte.

Drohungen gegen Polizisten

Nach seiner Festnahme stieß der Landwirt weitere Drohungen gegen die Polizisten und eine Ärztin aus, schließlich wurde er in die Nervenklinik gebracht. Ein Gerichtspsychiater bescheinigte ihm eine "geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades" sowie eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung", und somit wäre er gefährlich.

"Wie verstehen Sie sich mit der Familie?", wollte die Richterin vom Angeklagten wissen. "Im Durchschnitt gut", antwortete der Befragte. Allerdings soll er vor längerer Zeit seine Frau mit Benzin übergossen haben - ein gesondertes Verfahren steht noch aus. Er zündete sie nicht an, und so blieb eine Katastrophe aus. "Warum mache Sie so etwas?", fragte die Vorsitzende. "Ich war zornig, weil ihr Feuerwehrfreund da war", kam die Antwort.

Der Landwirt wurde zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt, außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Er erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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