Misswirtschaft in Fußach: Aufsicht agierte laut RH korrekt

Kleine Gemeinde im Vorarlberger Rheindelta machte Millionenverluste. Im Landhaus sieht der Rechnungshof kein Versagen.

Vorarlberg. Ein Bericht des Landesrechnungshofs sorgte diese Woche in Vorarlberg für ein politisches Beben. Eine Prüfung ergab „langjährige Versäumnisse“ und ein „Kontrollversagen“ in der Rheindeltagemeinde Fußach mit nicht einmal 4.000 Einwohnern.

Gemeindeorgane hätten mehrfach ihre Zuständigkeit überschritten, teilweise seien Rechtsvorschriften wissentlich verletzt worden. Auch unzulässige, risikoreiche Veranlagungen in Millionenhöhe wurden vorgenommen. Der daraus resultierende Schaden lag im Prüfzeitraum bei mehr als 1,8 Millionen Euro.

Der Bericht liegt inzwischen bereits bei der Staatsanwaltschaft. Diese wird auch prüfen, warum niemand früher etwas bemerkt hat, berichtet der ORF Vorarlberg. Die für die Finanzen der Gemeinden zuständige Aufsichtsbehörde – konkret die Abteilung Gebarungskontrolle im Landhaus – habe laut Landesrechnungshof im Fall Fußach korrekt gehandelt.

Sie kontrolliert die Finanzen der Gemeinden und schaut, dass bei den Budgetbeschlüssen alles korrekt abläuft. Die Abteilung hat der Gemeinde mehrmals ausgerichtet, dass das in Fußach nicht der Fall sei. Nachfragen muss die Behörde nicht, sie gibt nur Empfehlungen ab, erklärt Landesrechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr.

Großzügig zu sich selbst

Die Prüfung des Rechnungshofs hat nun auch gezeigt, dass wichtige Aufgaben in der Personalverwaltung der Gemeinde nicht zufriedenstellend erledigt wurden. Unter anderem fiel auf, dass einzelne Beschäftigte nicht bei der Sozialversicherung angemeldet wurden.

In der Gehaltsverrechnung habe der Finanzleiter sich zusätzlich zu seinem bereits mit großzügigen Zulagen ausgestatteten Gehalt weitere hohe Summen für Überstunden ausbezahlt. Der Mann habe praktisch an jedem Wochentag Überstunden geschrieben, auch an Sonn- und Feiertagen, halben Urlaubstagen oder Tagen mit einer Krankmeldung.

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