Missbrauchsprozess: Zehn Jahre Haft und Einweisung

Missbrauchsprozess: Zehn Jahre Haft und Einweisung
25-Jähriger gab zu, sich an sieben Kindern vergangen zu haben. Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist am Montag ein 25-jähriger Deutscher am Landesgericht Klagenfurt – nicht rechtskräftig – zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Mann hatte sieben Kinder, darunter seinen eigenen Sohn, der noch ein Säugling war, missbraucht.

Bereits vor etwa einem Jahr wurde der Angeklagte mit seinem ehemaligen Lebensgefährten, einem 45-jährigen Kärntner, von der Polizei festgenommen. Laut Anklage hatten die Männer ihre Taten gefilmt und fotografiert und das Material in einschlägigen Gruppen geteilt. Unter anderem fanden die Ermittler die Videos bei dem Hauptverdächtigen des Missbrauchskomplexes in Münster in Deutschland.

Telegram-Gruppe

Im Jänner begann schließlich der Prozess gegen die beiden Männer, die auch gemeinsam Kinder missbraucht haben sollen. Die Verhandlung gegen den 25-Jährigen wurde jedoch ausgeschieden, weil seine Verteidigerin erkrankt war. Sein Ex-Lebensgefährte fasste in der Zwischenzeit – nicht rechtskräftig – 15 Jahre und eine Einweisung aus.

Am Montag stand schließlich der 25-Jährige vor dem Schöffengericht. Er zeigte sich voll geständig. Sowohl in Deutschland als auch in Kärnten habe er die Taten begangen. Allerdings versuchte er, dem 45-Jährigen zumindest eine Teilschuld zu geben: Dieser habe ihn angestiftet, nachdem sie sich in einer Telegram-Gruppe für Pädophile kennengelernt hätten. „Hatten Sie denn nie die Möglichkeit, Nein zu sagen?“, fragte der Richter. „Mein Ausstieg kam zu spät“, meinte der Angeklagte. „Ihr Ausstieg kam durch Ihre Festnahme“, so der Richter wiederum.

Keine Hemmschwelle

Die Darstellung klinge, als ob der 45-Jährige der Schuldige wäre, so der Richter weiter. Dazu komme der Missbrauch des eigenen Sohnes, über den er die Aufsicht hatte. „Gibt es da nicht so etwas wie eine natürliche Hemmschwelle, das eigene Baby zu missbrauchen?“ – „Nein“, antwortete der Angeklagte. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann attestierte dem 25-Jährigen „sadistisch-aggressives Handeln“. Er sprach sich für eine Einweisung aus: „Das ist lebensbegleitend, das hört nicht auf. Es liegt hier in einer Störungsdimension vor, die wirklich dramatisch ist.“

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