Missbrauchsprozess: Lange Haftstrafen für sechs Angeklagte in Feldkirch

Missbrauchsprozess: Lange Haftstrafen für sechs Angeklagte in Feldkirch
Anwälte erbaten Bedenkzeit. Urteile gegen sechs Afghanen sind nicht rechtskräftig.

Die sechs Angeklagten, die sich am Landesgericht Feldkirch zwei Tage lang wegen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Frau verantworten mussten, sind am Freitagabend zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die afghanischen Flüchtlinge im Alter von 23, 26, 29, 36, 52 und 57 Jahren erhielten Haftstrafen im Ausmaß von sieben Jahren (in zwei Fällen), 7,5 Jahren, 8 Jahren, 9 Jahren und 12,5 Jahren. Die Verteidiger erbaten sich Bedenkzeit, die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Den Männern wurde vorgeworfen, sich im Februar 2022 in einer Flüchtlingsunterkunft in Bludenz an einer 45-jährigen, stark betrunkenen Frau vergangen zu haben. Vor Gericht bestritten zwei der Männer, Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben. Die anderen Angeklagten sprachen von einvernehmlichen Geschlechtsverkehr.

Gutachten

Dass alle Angeklagten intimen Kontakt mit der Frau hatten, wurde durch ein entsprechendes Gutachten untermauert. Die Ausführungen der Expertin vor Gericht, die auf entsprechenden Analysen basierten, ließen daran keine Zweifel offen. Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller waren die Angeklagten zum Tatzeitpunkt alle zurechnungsfähig, auch wenn zwei ein „leichtes mentales Handicap“ haben.

Die vorsitzende Richterin begründete die Schuldsprüche mit dem Zustand der 45-Jährigen zum Tatzeitpunkt. Die Frau, die sich mehrere Tage in der Flüchtlingsunterkunft aufhielt, habe sich erwiesenermaßen in einem Zustand der Wehrlosigkeit befunden. In dem Fall komme auch ihrem Einverständnis zum Geschlechtsverkehr - darauf hatten sich die Männer berufen - keine Bedeutung zu, verwies die Richterin auf die ständige Rechtssprechung. Die Tat zeuge von einer enormen Menschenverachtung und mache den Schöffensenat sprachlos, sagte die Richterin.

Der Strafrahmen belief sich auf fünf bis 15 Jahre, in einem Fall auf fünf bis 20 Jahre. Die Alkoholisierung der Männer wurde als mildernd gewertet, bei zwei Männern zusätzlich ihre Unbescholtenheit. Erschwerend wirkten sich die Umstände der Tat aus - nämlich dass mehrere Männer hintereinander ohne Schutz mit der Frau verkehrten.

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