Missbrauch im Kindergarten: Klage gegen Stadt eingebracht

Vor einem halben Jahr wurden Missbrauchsvorwürfe in einem städtischen Kindergarten in Penzing bekannt. Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien gegen den beschuldigten Pädagogen sind noch im Gange.
Der Anwalt Johannes Bügler brachte jedoch für drei Kinder beziehungsweise deren Eltern bereits Klagen gegen die Stadt Wien auf Schmerzengeld ein, wie er im Ö1-Frühjournal berichtete. Gefordert werden jeweils 25.000 bis 30.000 Euro.
In der Klageschrift argumentiert Bügler, dass wegen der Symptome der Kinder davon auszugehen ist, dass auch sie Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind: „Nachtschreck oder neuerliches Einnässen, sie trauen sich nicht aufs Klo gehen, sodass Eltern davon ausgehen müssen, dass auch ihre Kinder betroffen waren“, schildert Bügler.
Vorgeworfen wird dem Pädagogen, die Kinder unter anderem am WC im Intimbereich berührt zu haben.
Der städtischen Kindergartenabteilung wirf Bügler vor, zu spät gehandelt zu haben. Man sei der Informationspflicht gegenüber den Eltern erst ein Jahr nach Bekanntwerden der Vorfälle nachgekommen. Dies sei eine „arglistige Täuschung“.
Weil Eltern in dieser Zeit keine Beweise sammeln konnten und kaum Akteneinsicht hätten, fordert Bügler außerdem eine Beweislastumkehr. Nicht die Eltern müssten die Übergriffe beweisen, sondern die Stadt Wien, dass es den Missbrauch nicht gegeben habe.
Stadt bestreitet Vorwurf
In der Klagebeantwortung der Stadt weist man die Vorwürfe zurück. Bei den ersten Berichten eines Mädchens im März 2021 über unsittliche Berührungen, sei der Pädagoge sofort vom Kinderdienst abgezogen worden. Man sei davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft den Fall rasch prüfen und ein Gutachten einholen würde. Deshalb habe man die anderen Eltern auch nicht sofort informiert.
Betreffend zweier Kinder, für die Klage eingebracht wurde, führt die Stadt an, dass diese gar nicht in der Gruppe des Beschuldigten waren. Der Toilettenbereich des Kindergartens sei darüber hinaus so gut einsehbar, dass die Misshandlungen nicht unbemerkt hätten passieren können.
Eine Gerichtsverhandlung fand vorerst noch nicht statt. Ob das Zivilgericht die Vorwürfe selbst prüft oder das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen abgewartet wird, ist noch offen.
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