Medikamente verwechselt? Heimbewohnerin starb

Medikamente verwechselt? Heimbewohnerin starb
Kollaps nach Tabletten-Einnahme, Ermittlungen aufgenommen

Die geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz gehen offensiv mit dem tragischen Vorfall um: Sowohl die Staatsanwaltschaft wurde informiert, als auch in Form einer Aussendung die Medien und somit die Öffentlichkeit. Es besteht der Verdacht, dass einer 71-jährigen Grazerin im Pflegewohnheim „Erika Horn“ falsche Medikamente verabreicht wurden. Die Frau starb.

Die 71-jährige Pensionistin wohnte seit März dieses Jahren im Heim. Sie litt unter anderem an einer schwerwiegenden Atemwegserkrankung und musste daher rund um die Uhr mit Sauerstoff versorgt werden. Wie jeden Tag erhielt sie Samstagfrüh von einer Pflegeassistentin in einem Dispenser ihre Tablettenration. Pflegekräften fiel nach der Einnahme auf, dass die Frau rasch müde wurde.

Der Blutdruck wurde kontrolliert und erwies sich als stark abfallend, Ärztenotdienst und der Notarzt wurden alarmiert. Die Frau kollabierte und wurde ins Landeskrankenhaus West transportiert, wo sie kurz darauf verstarb.

Pflegerin verunsichert

Die Pflegeleitung untersuchte den Vorfall. „Die Pflegeassistentin kann nicht mit Sicherheit sagen, ob sie der 71-Jährigen die richtigen Tabletten auf das Frühstückstablett gelegt hat. Dieser Umstand und die medizinische Reaktion der Patientin begründen den Verdacht, dass es zu einer Verwechslung gekommen sein könnte“, sagt Eric Stoiser, medizinischer Leiter der Grazer Gesundheitszentren. Eine Mitbewohnerin nehme nämlich täglich stark blutdrucksenkende Mittel ein, möglicherweise seien diese vertauscht worden. „Das könnte aber auch den Patientinnen selbst passiert sein. Ein natürlicher Tod ist genauso wenig auszuschließen“, so Stoiser.

Die Staatsanwaltschaft Graz hat am Sonntag eine gerichtsmedizinische Obduktion samt pharmakologischer und toxikologischer Untersuchung in Auftrag gegeben. „Liegt tatsächlich eine Verwechslung vor, so werden wir Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung einleiten“, erklärt Staatsanwaltssprecher Hansjörg Bacher.

Vergleichbarer Fall

Sollten die Medikamente von der Pflegeassistentin vertauscht worden sein, so ist der Fall mit jenem vom Oktober 2017 im oberösterreichischen Krankenhaus Kirchdorf zu vergleichen. Dort war ein 61-jähriger Herzpatient an Multiorganversagen gestorben, weil ein Pfleger die Infusionen verwechselt und dem Patienten Kalzium statt Kalium verabreicht hatte. Der Krankenpfleger wurde im Juni wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Sowohl gegen den Schuldspruch, als auch gegen die Höhe der Strafe beruft er.

THOMAS MARTINZ

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