Markenrecht: Der Nachname, ein Grund zum Streiten

Markenrecht: Der Nachname, ein Grund zum Streiten
Immer wieder klagen (internationale) Großkonzerne heimische Familienbetriebe

Das Thema Markenrecht ist heikel und kann oft zur kuriosen Fällen führen. Der jüngste Fall in Sachen Markenrechtsstreitigkeiten betrifft das Weingut Sutter aus Hohenwarth (Bezirk Hollabrunn, Niederösterreich). Das Familienunternehmen besteht bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts unter diesem Namen. Der US-amerikanische Konzern „Sutter Home“ will der Familie nun verbieten, ihren Wein weiter unter dem Familiennamen zu verkaufen. „Wir exportieren rund 20.000 Flaschen jährlich in die USA. Wenn wir das nicht mehr dürfen, dann wäre das ein Schaden von etwas 80.000 Euro“, erklärt Winzerin Doris Sutter.

Die Ähnlichkeit der Etiketten sei ein Grund, warum „ Sutter Home“ vor Gericht ziehen will. Doris Sutter und ihr Ehemann Leopold hoffen auf eine außergerichtliche Einigung: „Weil ein Verfahren in den USA können wir uns nicht leisten.“ Hinzu kommt, dass „Sutter Home“ auch die Namensrechte für den europäischen Markt anstrebt. Das würde bedeuten, dass das Weingut Sutter seinen Wein auch in Österreich nicht mehr unter dem Nachnamen verkaufen darf. Die Anwälte sind eingeschaltet, nun wartet die Familie auf Post aus den USA.

Louis Vuitton klagte

Ein weiterer Fall der jüngeren Geschichte betrifft das Weingut Krug aus Gumpoldskirchen. Der Champagner-Hersteller Krug, der zum Luxuskonzern von Louis Vuitton gehört, wollte der Familie 2014 die Nutzung ihres Namens verbieten. Die Familie konterte, wie Winzerin Sabine Krug erzählt: „Sie wollten, dass wir den Namen ändern. Wir haben ihnen dann zurückgeschrieben, dass wir nachweisen können, dass unser Weingut unter diesem Namen wesentlich älter ist. Danach haben wir nie wieder von ihnen gehört.“

Für die Winzerfamilie positiv war, dass der Konzern aus Frankreich ist. Somit gilt europäisches Recht. „Bei einem Rechtsstreit mit den Amerikanern ist das sicher weitaus schwieriger.“

Goldener Hase

Nicht so glimpflich ging es für die Konditorei Hauswirth aus Kittsee (Bezirk Neusiedl am See, Burgenland) aus. Wegen der Produktion eines Schokohasen in goldener Verpackung klagte 2012 das Schweizer Unternehmen Lindt & Sprüngli. Die Schweizer bekamen recht.

Im Streit um die Salzburger Mozartkugeln musste der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung treffen. Nur das Original der Konditorei Fürst darf in silbernes Papier mit blauem Aufdruck verkauft werden. Der Hersteller klagte einen Konkurrenten, der seine Kugeln in gleicher Art verpackt hatte.

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