Spritzenverwechslung in Graz: Prozess startet am 5. April

Spritzenverwechslung in Graz: Prozess startet am 5. April
Leukämiekranker bekam Spritze in Rücken statt Vene. Er verstarb kurz danach.

Der Tod eines Grazer Unternehmers nach einer vermutlich falsch gesetzten Spritze wird am 5. April im Grazer Straflandesgericht behandelt. Der Patient soll im Zuge einer Krebstherapie eine Injektion, die für die Vene vorgesehen war, ins Rückenmark bekommen haben. Drei Ärzte müssen sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.

Im Dezember 2013 war der Unternehmer, der an Leukämie erkrankt war, im Grazer LKH in Behandlung gewesen. Dort soll dann der fatale Fehler passiert sein: Eine Ärztin gab ihm eine Spritze statt in die Vene ins Rückenmark. Der Mann fiel ins Koma und starb wenige Tage vor Weihnachten.

Fehler war angeblich vermeidbar

Nun muss sich jene Ärztin, die die Spritze verabreicht hat, wegen grob fahrlässiger Tötung rechtfertigen. Zwei andere Ärzte in ehemals leitender Funktion stehen vor Gericht, weil sie organisatorische Maßnahmen unterlassen haben. Die Anklage stützt sich unter anderem auf die Gutachten des Krebsspezialisten Thomas Kühr und des Neurologen Hans-Peter Haring. Angeblich sei der Fehler vermeidbar gewesen, wenn das Medikament nicht als Spritze, sondern als Infusion verabreicht worden wäre. Die WHO gab bereits 2007 eine Empfehlung heraus, nach der Substanzen wie jene, die dem Mann zum Verhängnis wurden, nur noch über eine Infusion verabreicht werden sollen, um genau solche Verwechslungen zu vermeiden.

Das Krankenhaus sprach von einem "beklagenswerten Individualfehler" und hat mittlerweile das Sicherungssystem verschärft. Ein zusätzlicher Arzt überwacht nun die korrekte Verabreichung der Medikation. Chemotherapeutika, die für eine intravenöse Gabe vorgesehen sind, werden nicht mehr als Spritze, sondern als Kurzinfusion aufbereitet, wodurch es in Zukunft keine Verabreichung über das Rückenmark mehr geben wird.

Der Prozess beginnt um 9.00 Uhr und wurde zunächst für einen Tag anberaumt.

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