Leoben: Schuldspruch nach Messerangriff auf Mitschüler

(Symbolbild)
Der Angeklagte bat um Bedenkzeit, Urteil nicht rechtskräftig.

Weil er seinem Mitschüler ein Messer in den Hinterkopf stechen wollte, ist ein junger Asylwerber Montagabend wegen Mordversuchs im Landesgericht Leoben nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Bursche hatte im April seinen Mitschüler nach einem Referat über unterschiedliche Volksgruppen in Afghanistan mit dem Messer attackiert und verletzt. Der Angeklagte sprach von Notwehr.

Der Bursche war 2015 nach Österreich gekommen und hat um Asyl angesucht. Er besuchte zusammen mit anderen Asylwerbern eine sogenannte Übergangsstufe in Liezen, eine besondere Schulklasse, in der ausländische Jugendliche auf gewöhnliche Schulklassen vorbereitet wurden. Am 6. April hatte der Angeklagte ein Referat zu halten und sprach laut Staatsanwalt über die unterschiedlichen Volksgruppen in Afghanistan. Einem anderen Schüler passten die Ansichten offenbar nicht, weshalb es zu Provokationen gekommen sein soll und die beiden ihre Auseinandersetzung vor dem Schulgebäude ausfechten wollten.

Zwei weitere Burschen gingen zusammen mit den Kontrahenten hinaus. Es kam zu einer Rauferei, bei der sich dann auch einer der begleitenden Burschen beteiligte. Einer hielt den Afghanen zurück, während der andere ihn attackierte. "Der Angeklagte war erzürnt, weil er ihn zurückgehalten hat. Daher ging er zu seinem Rucksack und nahm sein Jausenmesser", stellte der Ankläger die Situation dar. Mit der etwa elf Zentimeter langen Klinge soll der Beschuldigte auf sein Opfer eingestochen und es am Arm sowie am Hinterkopf verletzt haben.

Das Opfer habe Glück gehabt, dass die Klinge nicht in das Hirn eingedrungen sei, sagte der Staatsanwalt. Anders schilderte es der Verteidiger des Angeklagten: Der Bursche habe sich nur gewehrt, weil der andere mit Steinen auf ihn losgegangen sei. Der afghanische Jugendliche demonstrierte beim ersten Prozesstag Mitte September Richter Peter Wilhelm, wie er seine linke Hand schützend vor sein Gesicht gehalten und mit der rechten Hand mit dem Messer herumgefuchtelt habe, um den anderen fernzuhalten. Der Angeklagte beteuerte, dass er keine gezielten Stiche gesetzt habe. Bei seinen Schilderungen wich er jedoch nicht nur einmal von seinen bisherigen Angaben ab - manches konnte er auch nicht schlüssig darstellen.

Die Geschworenen entschieden Montagabend mit fünf zu drei Stimmen auf Mordversuch. Außerdem muss der Beschuldigte dem Opfer 500 Euro zahlen. Zu den Milderungsgründen zählten sein jugendliches Alter, die Tatsache, dass es beim Versuch blieb, und der Umstand, dass es davor vom Opfer eine Provokation gab.

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